In einem Wiener Escape-Room sollen Mitarbeiter Minusstunden trotz Arbeitsbereitschaft erhalten haben, waren unterbezahlt und wurden nach geäußerter Kritik gekündigt. Die Arbeiterkammer (AK) Wien geht nun gegen den Arbeitgeber vor. Darüber berichtet Welt Stimme.
WIEN. Insgesamt haben sich 14 Personen an die Arbeiterkammer (AK) Wien gewandt und über schwierige Arbeitsbedingungen in einem Escape-Room-Betrieb in der Hauptstadt berichtet.
Die Beschwerden reichen von kurzfristigen Streichungen von Diensten und Minusstunden trotz Arbeitsbereitschaft bis hin zu Unterbezahlung und Kündigungen nach bekannter Kritik. Der Streitwert wird von der AK auf rund 28.000 Euro geschätzt.
Besonders Studierende betroffen
Vor allem Studierende, die geringfügig oder in Teilzeit als „Gamemaster“ oder Schauspieler beschäftigt waren, sind betroffen. Laut den Berichten wurden Dienste je nach Buchungslage kurzfristig geändert oder gestrichen. „Obwohl die Beschäftigten arbeitsbereit waren, wurden die ausgefallenen Stunden als Minusstunden verbucht – was unzulässig ist“, so AK-Arbeitsrechtsexpertin Filiz Yurdakul. Es ist nicht akzeptabel, dass arbeitsbereite Personen aufgrund von weniger Kunden einfach nach Hause geschickt werden.
Zusätzlich konnten gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen, insbesondere an stark frequentierten Wochenenden, nicht eingehalten werden, was zu einer Unterbezahlung unter dem geltenden Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe führte.
Doch das war nicht alles: Die Beschäftigten mussten regelmäßig zusätzliche Reinigungstätigkeiten ohne angemessene Entlohnung durchführen. Besonders schwerwiegend ist der Fall eines ehemaligen Mitarbeiters, der auf die arbeitsrechtlichen Probleme hingewiesen hatte und einen Tag später gekündigt wurde.
Firma zahlt Vergleich nicht
Der junge Mann hat die Kündigung mithilfe der AK Wien angefochten, doch der vor Gericht erzielte Vergleich wurde bislang nicht bezahlt. In weiteren Fällen sind Exekutionsverfahren anhängig.
„Die Tätigkeit in Escape Rooms ist ein klassischer Nebenjob für Studierende. Es ist besonders enttäuschend, beim ersten Job so schlechte Erfahrungen zu machen, da Berufseinsteiger oft wenig über ihre Rechte wissen. Es steht fest: Arbeitsrecht gilt auch für Freizeitbetriebe. Flexibilität darf nicht einseitig zulasten der Beschäftigten gehen“, betont Yurdakul abschließend.


