Ministerium prüft Maßnahmen gegen gesundheitlich bedenkliche Schnupfpulver in Österreich

Feber 21, 2026 18:37
Ministerium prüft Maßnahmen gegen gesundheitlich bedenkliche Schnupfpulver in Österreich

In Österreich sind seit einiger Zeit umstrittene „Energie-Pulver“ mit hohen Mengen an Koffein erhältlich, die zum Schnupfen gedacht sind. Das zuständige Konsumentenschutzministerium prüft nun Maßnahmen gegen diese Produkte, wie aus Berichten hervorgeht. Darüber berichtet Welt Stimme.

ÖSTERREICH. Laut offiziellen Warnungen der US-amerikanischen Lebensmittelbehörde (FDA) und der Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, sind diese tabak- und nikotinfreien Schnupfpulver, auch als „Energie-Pulver“ bekannt, eine potenzielle Gefahr. Sie beinhalten oftmals hoch dosiertes Koffein sowie weitere stimulierende Substanzen wie Taurin und Guaraná. Die Zielgruppe scheint vor allem die Jugend zu sein, die schnelle Energieeffekte versprochen werden.

Diese Produkte werden häufig online verkauft und haben in einer Vielzahl an Geschmacksrichtungen und Verwendungszwecken das Interesse der Konsumenten geweckt. Exklusiven Informationen zufolge hat das Konsumentenschutzministerium bereits Maßnahmen zur Regulierung dieser Produkte in Erwägung gezogen.

Todesfälle in den USA, Verbot in EU-Ländern

Die FDA warnte bereits 2023 vor den Gefahren „reiner und hochkonzentrierter Koffeinprodukte“, die zu einer signifikanten Gefährdung der öffentlichen Gesundheit führen können. In den USA wurden mindestens zwei Todesfälle in Zusammenhang mit diesen Produkten registriert.

Konsumenten könnten sich der potenziellen Risiken möglicherweise nicht bewusst sein. Neben Herzrasen und unregelmäßigem Herzschlag können schwerwiegende Folgen wie Krampfanfälle oder sogar der Tod auftreten. Symptome einer Koffeinvergiftung umfassen Erbrechen, Durchfall, Benommenheit und Desorientierung.

Das Schnupfpulver „Sniffy“ wurde 2024 von französischen Behörden aufgrund seiner Ähnlichkeit mit Kokain verboten, und auch in Litauen wurde der Vertrieb dieser Produkte untersagt.

In Kroatien sorgte das Pulver „Sniffit“, beworben mit dem Slogan „Pulver, das du durch die Nase spürst“, für Aufsehen. Während die dortigen Behörden sich nicht zum Produkt äußern wollten, ermittelt das Konsumentenschutzministerium, ob diese Produkte auch in Österreich erhältlich sind.

„Für wilde Partys und lange Nächte“

Stattdessen sind einige dieser Produkte bereits in österreichischen Geschäften zu finden, darunter ein „Energieschnupf“ mit Geschmacksrichtungen wie Cola, Menthol und Zitrone. Ein Hersteller aus Vorarlberg bietet ein Produkt an, das „magenschonende Alternative zu Energy Drinks“ bewirbt und hat einen Preis von rund 16 Euro für 20 Anwendungen.

Selbst wenn einige Hersteller darauf hinweisen, dass ihre Produkte für Kinder, Jugendliche, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen ungeeignet sind, wird das Ministerium aktiv in Bezug auf diese Produkte.

Mehrere Beschwerden

Da es sich um keine klassischen Lebensmittel handelt, fallen diese Produkte nicht unter die Tabakgesetzgebung, sondern unterliegen dem allgemeinen Produktsicherheitsrecht. Das Konsumentenschutzministerium hat aufgrund zahlreicher Beschwerden und Meldungen an das europäische Produktsicherheitsnetzwerk „Safety Gate“ stichprobenartige Tests durchgeführt. Ein Sprecher von Konsumentenschutzstaatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) berichtete, dass einige Produkte äußerst hohe Koffeingehalte aufwiesen.

Das Ministerium äußert Bedenken bezüglich der leicht zugänglichen Verfügbarkeit dieser Produkte für Jugendliche. Aufgrund der begrenzten wissenschaftlichen Daten zur Wirkung von Koffein über die Nasenschleimhaut hat das Ministerium ein pharmakologisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die gesundheitlichen Risiken evidenzbasiert zu bewerten.

Vertriebsverbot droht

Aktuell wird geprüft, welche Maßnahmen im Sinne des Jugendschutzes und der Produktsicherheit notwendig sind. Der Vertrieb dieser Produkte ist bis dato nicht gänzlich verboten, jedoch wird ihre Übereinstimmung mit den produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen sorgfältig überwacht. Im Falle von Nichteinhaltung droht ein Vertriebsverbot.

Das Ministerium warnt insbesondere davor, dass Kinder, Jugendliche, Schwangere und Personen mit bestimmten gesundheitlichen Vorerkrankungen von diesen Produkten absehen sollten. In Anbetracht der gesundheitlichen Risiken ist der Konsum durch Minderjährige auf jeden Fall abzuraten, erklärte ein Sprecher abschließend.

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