Neue EU-Verordnung zur Überprüfung von Onlineüberweisungen ab Oktober 2025
Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken in der EU verpflichtet, bei Onlineüberweisungen sicherzustellen, dass der IBAN mit dem Namen des Empfängerkontos übereinstimmt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Betrug und Fehler im Zahlungsverkehr zu minimieren.
Die EU-Verordnung stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Sicherheit im Finanzsektor dar, indem sie Anforderungen an die Identitätsprüfung bei Überweisungen einführt. Diese Regelung wird sich nicht nur auf die Banken auswirken, sondern auch den Verbrauchern zugutekommen, indem sie Vertrauen in elektronische Zahlungssysteme stärkt.
Diese Initiative folgt auf eine Reihe von Betrugsfällen, die durch fehlerhafte Kontoinformationen verursacht wurden. Banken und Finanzinstitute müssen ihre Systeme anpassen, um die neuen Richtlinien zu implementieren und sicherzustellen, dass Transaktionen vor der Durchführung überprüft werden.
Experten begrüßen die Maßnahme als wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und zur Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr. Weitere Details zur technischen Umsetzung der Verordnung sollen bis Mitte 2025 veröffentlicht werden.
Die Verordnung zeigt das Engagement der EU, den digitalen Binnenmarkt sicherer zu gestalten, und stärkt somit die Position der EU als Vorreiterin in der Regulierung digitaler Finanzdienstleistungen.


