EuGH entscheidet über Rekordanzahl an Dieselverfahren aus Österreich

September 7, 2026 07:23
EuGH entscheidet über Rekordanzahl an Dieselverfahren aus Österreich

Hohe Zahl an Dieselverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof

Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind derzeit rund 960 Vorabentscheidungsersuchen aus Österreich anhängig, davon über 400 im Zusammenhang mit Dieselverfahren. Laut dem Rechtsanwalt Michael Poduschka ist dies eine Rekordzahl.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 573 Vorabentscheidungsverfahren aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten eingeleitet, davon stammten lediglich 39 aus Österreich. Vorabentscheidungsersuchen sind Anfragen nationaler Gerichte an den EuGH, um die Auslegung von EU-Recht vor der eigenen Urteilsfindung zu klären. Letztinstanzliche Gerichte sind zur Vorlage an den EuGH verpflichtet, während Untergerichte dies nicht müssen.

Die Dieselaffäre wurde 2015 bekannt, als herauskam, dass Motoren der VW-Gruppe und anderer Hersteller im realen Fahrbetrieb die Abgasreinigung deaktivieren. Poduschkas Kanzlei vertritt zahlreiche Dieselfahrzeugbesitzer, die wegen überhöhter Abgaswerte Schadenersatz fordern. In zahlreichen Fällen wurden von Österreichs Oberstem Gerichtshof (OGH) vorläufige Vorlagen an den EuGH gesendet.

Allerdings kam es nie zu einer endgültigen Entscheidung des EuGH, da VW in vielen Verfahren die Ansprüche anerkannte und entschädigte, um die Verfahren zu beenden. Entgegen der vorherigen Praxis leiten mittlerweile österreichische Richter obersteinstanzlich unterbrochene Verfahren vermehrt an den EuGH weiter.

Zusätzlich versucht der Automobilhersteller BMW, laufende Dieselverfahren zu beenden, bevor der EuGH zu Entscheidungen gelangt. Kläger werden mit Vergleichsangeboten konfrontiert, wonach sie auf alle Ansprüche verzichten sollen. Poduschka äußert den Verdacht, dass eine Absprache zwischen Automobilherstellern besteht, um die Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen durch den EuGH zu vermeiden.

Einordnung

Die hohe Zahl an Vorabentscheidungsersuchen zeigt, dass die rechtlichen Fragen zur Dieselaffäre weiterhin ungelöst sind und Gerichte zunehmend den EuGH anfragen. Die Bemühungen der Automobilhersteller, Klagen zu vermeiden, könnten verhindern, dass grundlegende rechtliche Klarheiten geschaffen werden, die für viele betroffene Autobesitzer und die EU-Rechtsprechung von Bedeutung sind.

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