EuGH entscheidet: Abschiebungen aus sicheren Herkunftsländern werden strenger reguliert

August 1, 2025 11:58
EuGH entscheidet: Abschiebungen aus sicheren Herkunftsländern werden strenger reguliert

EuGH greift durch

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Anforderungen zur Bestimmung sicherer Herkunftsländer für beschleunigte Asylverfahren verschärft. Künftig wird die Abschiebung aus der EU in diese Länder schwieriger.

In einem aktuellen Urteil entschied der EuGH in Luxemburg, dass die EU-Mitgliedstaaten Listen sicherer Herkunftsländer nur dann erstellen dürfen, wenn sie die zugrunde liegenden Quellen offenlegen und gewährleisten, dass die gesamte Bevölkerung in diesen Ländern sicher ist.

Asylbewerber aus als sicher geltenden Staaten können in den EU-Ländern schneller abgewiesen werden. Der EuGH stellte jedoch klar, dass die Bewertungen dieser Länder überprüfbar sein müssen.

Zusätzlich dürfen Mitgliedstaaten bis zur Einführung neuer EU-Asylregelungen keinen Drittstaat als „sicheren“ Herkunftsstaat einstufen, wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen, beispielsweise homosexuelle Menschen, dort nicht in Sicherheit leben können.

Italiens „Albanien-Modell“ als Auslöser
Im Zusammenhang mit dem aktuelle Urteils stand Italiens umstrittenes „Albanien-Modell“. Dieses sieht vor, dass Asylanträge von Menschen, die im Mittelmeer aufgegriffen werden und aus bestimmten Ländern stammen, in einem schnelleren Verfahren in Albanien bearbeitet werden. Die Regierung in Rom verfolgt mit dieser Strategie das Ziel, die Zahl der Asylsuchenden in Italien zu reduzieren.

Sichere Herkunftsländer

In Österreich gelten Bosnien-Herzegowina, der Kosovo, die Mongolei, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien, Ghana, Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien, Armenien, Benin, Senegal, Namibia, Südkorea und Uruguay als sichere Herkunftsstaaten für Asylsuchende.

Zwei Menschen aus Bangladesch zogen vor Gericht
Zwei Staatsangehörige aus Bangladesch legten Klage gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge ein und beanstandeten dabei die Liste Italiens, auf der ihr Herkunftsland verzeichnet ist. Das aktuelle Urteil des EuGH macht deutlich, dass die Kriterien für sichere Herkunftsländer strenger sein müssen.

Wegweisendes Urteil auch für Österreich?
Dieses Urteil könnte auch für Österreich von Bedeutung sein, da auch hier eine Liste sicherer Herkunftsstaaten existiert, die neben den EU-Mitgliedstaaten 18 weitere Staaten umfasst, darunter Albanien, Ghana und Tunesien.

In Anbetracht der aktuellen politischen Situation und der Herausforderungen im Asylbereich wird die Umsetzung dieser Vorgaben in Zukunft von großer Bedeutung sein, um die Sicherheit von Migranten und deren Schutz in Europa zu gewährleisten.

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