Trotz der formalen Regelung „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gibt es in Kärnten weiterhin deutlichen Nachholbedarf auf dem Arbeitsmarkt. Die EU-Lohntransparenzrichtlinie soll dabei helfen, Einkommensunterschiede zu schließen. Anhand aktueller Daten und Trends zur Entwicklung der Frauenbeschäftigung und Frauenarbeitslosigkeit zeigen AMS Kärnten, Land Kärnten und Gewerkschaftsfrauen Kärnten, warum Gleichstellung ein zentraler Erfolgsfaktor und Standortvorteil ist und genau deshalb konsequent weiter vorangetrieben werden muss. Darüber berichtet Welt Stimme.
KÄRNTEN/KLAGENFURT. Am internationalen Frauentag, dem 8. März 2026, werden Frauen oft Blumen geschenkt. Doch Silvia Igumnov, Landesfrauenvorsitzende des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB), betont: „Blumen zahlen keine Miete. Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Das ist kein Extra, sondern unser Recht.“ Dieser Tag dient nicht nur der Feier der wertvollen Arbeit von Frauen, sondern macht auch deutlich, dass Gleichstellung in Österreich noch nicht realisiert ist.
Der unterschätzte Wettbewerbsvorteil
„Gleichstellung ist kein Kurzprojekt, sondern eine bewusst gewählte Strategie, die langfristig in die Zukunft wirkt und vielfach als Wettbewerbsvorteil unterschätzt wird“, so AMS-Kärnten-Chef Peter Wedenig. Silvia Igumnov fügt hinzu: „Wir Frauen werden die Gleichstellung nie schaffen ohne die Männer. Es ist ein Gesellschaftsthema.“
Nachteile aufgrund des Geschlechts
Im Jahresdurchschnitt verdienen Frauen über 10.000 Euro weniger als Männer. Igumnov stellt klar: „Ihr geringeres Einkommen hängt dabei nicht mit weniger Leistung zusammen, sondern allein damit, dass sie Frauen sind.“ Diese Ungleichheit hat auch Auswirkungen auf die Pension: Männer erhalten im Schnitt 2.411 Euro brutto, Frauen nur 1.469 Euro – das sind 13.200 Euro weniger im Jahr. Altersarmut trifft vor allem Frauen, was sich bei der Mindestabsicherung zeigt: Rund 17.000 Menschen beziehen die Ausgleichszulage, etwa 67 Prozent davon sind Frauen.
Gleichstellung wirkt
Aktuelle Daten zum Arbeitsmarkt belegen, dass Gleichstellungsarbeit einen positiven Effekt hat: Die Arbeitslosenquote von Frauen in Kärnten hat sich von 10,4 Prozent im Jahr 2016 auf 6,7 Prozent im Vorjahr verringert. Zudem ist die Erwerbstätigenquote der Frauen in Kärnten auf 70,1 Prozent gestiegen, während die Arbeitslosenquote der Frauen mit 6,7 Prozent sogar niedriger liegt als die der Männer, die im letzten Jahr bei 8,2 Prozent lag.
Vom „TEP“ bis zu „Quick Wins“
Um die Gleichstellung weiter zu fördern, setzen das AMS Kärnten, das Land Kärnten und die Gewerkschaftsfrauen Kärnten im Rahmen des territorialen Beschäftigungspakets (TEP) in diesem Jahr Mittel und Maßnahmen zur gezielten Unterstützung von Frauen ein. Neben der Zielgruppenstiftung für Frauen und Beratungszentren werden durch Veranstaltungen wie „Zukunftswerkstatt“ und die AMS-Kampagne „Mobil für Gleichstellung“ zusätzliche Akzente in den Regionen gesetzt. Das Ziel ist, Frauen beim (Wieder-)Einstieg zu helfen und ihre Chancen zu verbessern.
Potenziale nutzen
„Damit Frauen ihre beruflichen Potenziale voll entfalten können, müssen Arbeitsbedingungen und Rahmen so gestaltet sein, dass unterschiedliche Lebensrealitäten besser berücksichtigt werden“, erklären Gaby Schaunig, Peter Wedenig und Silvia Igumnov einvernehmlich. „Davon profitieren nicht nur Frauen, sondern auch die Regionen, die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt.“
Transparente Gehälter als nächsten Schritt
Gaby Schaunig, Arbeitsmarkt- und Gleichstellungsreferentin, betont, dass Gleichstellung ein Vorteil für Frauen und Männer ist. Unternehmen sollten stolz darauf sein, Frauen zu beschäftigen, weil zahlreiche Studien belegen, dass gemischte Teams bessere Ergebnisse erzielen. Gleiches Geld für gleiche und gleichwertige Arbeit muss umgesetzt werden. Ein zentraler Schritt ist die rasche Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie bis Juni dieses Jahres. Die Lohntransparenz umfasst folgende Punkte:
- Beschäftigte können erfragen, was für vergleichbare Tätigkeiten bezahlt wird.
- Verschwiegenheitsklauseln über das eigene Einkommen werden aufgehoben.
- Unternehmen dürfen bei Bewerbungsverfahren nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen.
- Arbeitgeber müssen Gehaltsunterschiede bei geschlechtsbedingter Ungleichbehandlung rechtfertigen. Bei ungerechtfertigten Gehaltsunterschieden von mehr als fünf Prozent drohen Sanktionen.
- Unternehmen müssen ihre Gehaltsstrukturen künftig bereits ab 100 Beschäftigten offenlegen.


