Heizkostenzuschuss in Salzburg bis 30. September verfügbar

August 20, 2026 21:22
Heizkostenzuschuss in Salzburg bis 30. September verfügbar

Heizkostenzuschuss in Salzburg bis 30. September beantragbar

Der Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg für die Heizperiode 2025/2026 kann bis zum 30. September 2026 beantragt werden. Dies teilte das Land Salzburg am Mittwoch, den 19. August, mit.

Mit einem Betrag von 250 Euro pro Haushalt unterstützt das Land insbesondere Personen, die durch hohe Heizkosten belastet sind. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Anspruchsberechtigte zu erreichen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte die Gelegenheit nutzen und den Antrag noch rechtzeitig stellen – die Frist endet am 30. September“, erklärte Wolfgang Fürweger, Soziallandesrat des Landes Salzburg.

Der Zuschuss kann einmal pro Heizperiode gewährt werden. Anspruchsberechtigt sind volljährige Personen mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, deren Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für die Heizperiode 2025/2026 gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • 1.424 Euro für Alleinlebende sowie Alleinerziehende
  • 1.862 Euro für Ehepaare, Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften

Die Einkommensgrenzen erhöhen sich je nach Haushaltsgröße, beispielsweise für Kinder oder weitere erwachsene Haushaltsmitglieder. Weitere Informationen sind auf der Website des Landes Salzburg verfügbar.

Seit Beginn der Antragstellung am 1. Januar 2026 wurden rund 8.400 Anträge eingereicht. Davon sind knapp 6.400 bereits bearbeitet worden, und mehr als 5.100 Anträge konnten bereits zugesichert oder ausbezahlt werden. Bislang hat das Land Salzburg im laufenden Jahr 1.283.000 Euro an Heizkostenzuschüssen ausgezahlt. Insgesamt stehen für diese Heizperiode 2.350.000 Euro zur Verfügung.

Einordnung

Die Frist zur Beantragung des Heizkostenzuschusses unterstreicht die finanzielle Unterstützung für Haushalte in der Region, die durch steigende Energiekosten in Schwierigkeiten geraten. Die bisherige Antragsrate zeigt, dass der Zuschuss bereits in Anspruch genommen wird, was auf einen aktiven Unterstützungsbedarf hinweist.

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