Karl-Heinz Grasser nach Notoperation im Krankenhaus und beantragt elektronische Fußfessel

September 3, 2025 17:23
Karl-Heinz Grasser nach Notoperation im Krankenhaus und beantragt elektronische Fußfessel

Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser befindet sich nach einer Notoperation im Krankenhaus und ist laut seines Anwalts Manfred Ainedter auf dem Weg der Besserung. Am Mittwoch wurde ebenfalls bekannt, dass Grasser einen Antrag auf elektronischen Hausarrest mittels Fußfessel gestellt hat. Die Justizanstalt Innsbruck prüft diesen Antrag derzeit, wie die Tageszeitung „Der Standard“ berichtete. Darüber berichtet Welt Stimme.

ÖSTERREICH. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der in der Justizanstalt Innsbruck eine rechtskräftige vierjährige Haftstrafe im Zusammenhang mit der BUWOG-Affäre verbüßt, erlitt vor wenigen Tagen einen plötzlichen gesundheitlichen Notfall, der eine umgehende Operation erforderlich machte. Sein Anwalt Manfred Ainedter bestätigte entsprechende Informationen der APA und sprach von einem „lebensbedrohlichen“ Zustand vor dem Eingriff. Die Operation sei gut verlaufen, die akute Gefahr gebannt, so Ainedter. Der 56-jährige Ex-Finanzminister befinde sich in einem Spital und erhole sich, wenn auch sein Zustand weiterhin ernst sei: „Es geht ihm noch nicht sehr gut.“

Details zum medizinischen Vorfall oder zum aktuellen Gesundheitszustand wollte Ainedter mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre nicht bekannt geben.

Fußfessel beantragt

Parallel dazu sorgt ein weiterer Schritt Grassers für Aufmerksamkeit: Laut „Der Standard“ stellte sein Anwalt einen Antrag auf elektronische Fußfessel. Möglich wird dieser durch eine Gesetzesänderung, die seit dem 1. September in Kraft ist. Demnach kann elektronischer Hausarrest gewährt werden, wenn bei einem Häftling höchstens noch zwei Jahre Freiheitsstrafe offen sind – ein Kriterium, das bei Grasser erfüllt sein dürfte. Der 56-Jährige war im Rahmen des BUWOG-Prozesses wegen Untreue und Bestechlichkeit rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die zuständige Justizanstalt prüft den Antrag derzeit. Ein weiteres Ermittlungsverfahren könnte dem Ex-Finanzminister jedoch einen Strich durch die Rechnung machen, wie MeinBezirk berichtete:

Grasser droht neues Verfahren in Causa BUWOG

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