Kitzbühel Tourismus plant Erhöhung der Aufenthaltsabgabe auf 5 Euro ab 1. Februar 2026

Dezember 11, 2025 13:17
Kitzbühel Tourismus plant Erhöhung der Aufenthaltsabgabe auf 5 Euro ab 1. Februar 2026

Wichtige Vollversammlung von Kitzbühel Tourismus am 15. Dezember 2025

Die Vollversammlung von Kitzbühel Tourismus findet am Montag, den 15. Dezember 2025, um 18 Uhr im Hotel Grand Tirolia statt. Ein entscheidender Punkt auf der Tagesordnung ist die Abstimmung über die Erhöhung der Aufenthaltsabgabe. Darüber berichtet Welt Stimme.

Der TVB plant, die Aufenthaltsabgabe von derzeit 3,50 € um 1,50 € auf 5 € zu erhöhen, beginnend ab dem 1. Februar 2026. Diese Erhöhung bedarf der Zustimmung der Vollversammlung. Die Anpassung ist darauf ausgerichtet, den Sommertourismus attraktiver zu machen, wie die Leitung des TVB betont.

„Mit dieser Maßnahme wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität der Sommersaison weiter zu steigern, den Gästen ein noch umfassenderes Urlaubserlebnis zu bieten und gleichzeitig die Wertschöpfung für die Region zu erhöhen. Uns ist bewusst, dass insbesondere bei bereits getätigten Buchungen zusätzlicher Informationsbedarf entstehen kann. Dennoch sind diese Anpassungen notwendig, um die Qualität unseres touristischen Angebots zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Kitzbühel nachhaltig zu stärken. Wir setzen dabei auf das Verständnis und die Unterstützung unserer Beherbergungsbetriebe,“

so die TVB-Führung in einem Info-Schreiben.

Verhandlungen mit der Bergbahn AG

Des Weiteren wurde bekanntgegeben, dass Gespräche mit der Bergbahn AG konstruktiv verlaufen sind und eine noch nicht verbindliche Einigung erzielt wurde. Sollte die Zustimmung der Aufsichtsräte erfolgen, dürfen Gäste der Beherbergungsbetriebe von Kitzbühel Tourismus in den Monaten Mai, Juni, September und Oktober täglich ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine kostenfreie Berg- und Talfahrt in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind spezielle Fahrten wie Bike- oder Abendfahrten, die nur während der regulären Öffnungszeiten gelten.

Für die Teilnahme an der Sommerkarte, deren Name möglicherweise geändert wird, müssen die Beherbergungsbetriebe eine jährliche Gebühr zahlen. Diese beläuft sich auf 40 € für 5- und 4-Sterne-Betriebe, 30 € für 1- bis 3-Sterne-Betriebe und 10 € für nicht klassifizierte Unterkünfte wie Privatzimmer, Camping oder Urlaub am Bauernhof (jeweils Nettobeträge).

Zusätzlich wird, wie bei der letzten Erhöhung der Aufenthaltsabgabe, ein „Digitalisierungszuschuss“ für Kleinbetriebe bereitgestellt.

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