Der Gründer von Signa, René Benko, könnte die Weihnachtsfeiertage möglicherweise außerhalb der Justizanstalt verbringen. Sein Anwalt, Norbert Wess, plant offenbar einen weiteren Antrag auf Entlassung aus der Untersuchungshaft, nachdem Benko im zweiten Prozess gestern teilweise schuldig gesprochen wurde. Darüber berichtet Welt Stimme.
INNSBRUCK. Wie bereits gestern berichtet, wurde Benko am Landesgericht Innsbruck im zweiten Prozess teilweise schuldig gesprochen. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Medienberichten zufolge, unter anderem von Der Standard und oe24, könnte ein Enthaftungsantrag noch vor Weihnachten eingereicht werden. Auf Nachfrage von Wess wurde bekannt, dass es bereits ein ausführliches Interview direkt nach der Urteilsverkündung gegeben hat, das die weitere Vorgehensweise beleuchtet. Benko befindet sich seit Januar 2025 in Haft und ist derzeit in Einzelhaft im „Ziegelstadel“ in Innsbruck.
Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) betreffen mehrere Punkte mit einem Gesamtschaden von rund 300 Millionen Euro. Auch im kommenden Jahr sind weitere Verfahren gegen Benko geplant.
Bisher wurden bereits zehn Enthaftungsanträge abgelehnt. Die Entscheidung über den neuen Antrag trifft das zuständige Landesgericht. Die Zeit der Untersuchungshaft kann Benko später auf eine mögliche Strafhaft angerechnet werden.
Enthaftungsantrag und weitere Vorgehensweise
Ein Enthaftungsantrag ist ein Antrag des Angeklagten oder seines Verteidigers, die Untersuchungshaft vorübergehend oder dauerhaft aufzuheben. Das Gericht prüft dabei, ob weiterhin ein dringender Tatverdacht oder die Gefahr der Tatbegehung besteht. Wird der Antrag genehmigt, kann der Angeklagte die Haft unter bestimmten Bedingungen verlassen.
Sowohl Benko als auch die WKStA könnten Rechtsmittel gegen das jüngste Urteil einlegen. Für die Anmeldung von Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde ist laut Gericht noch bis kommenden Montag Zeit. Bis zur Rechtskraft des Urteils gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Ob der mögliche neue Enthaftungsantrag Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.


