Das Oberlandesgericht Wien hat Iglo wegen irreführender Geschäftspraktiken verurteilt, was erste rechtliche Konsequenzen hinsichtlich der Problematik von Shrinkflation in Österreich nach sich zieht. Die Diskussion über versteckte Preiserhöhungen durch reduzierte Produktmengen bei gleichbleibenden Preisen erreicht nun einen neuen Höhepunkt. Darüber berichtet Welt Stimme.
Die Tricks der Lebensmittelindustrie, insbesondere versteckte Preiserhöhungen, stehen immer stärker in der öffentlichen Kritik. Im Rahmen einer von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) angekündigten „Aktion scharf“ zur Bekämpfung intransparenter Preisgestaltung und einer gesetzlichen Kennzeichnungsregelung wurde Iglo nun erstmals rechtskräftig verurteilt.
Verbrauchertäuschung festgestellt
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen Iglo eingereicht, da das Unternehmen die Füllmenge seines Produkts „Atlantik Lachs“ Anfang 2023 von 250 auf 220 Gramm ohne deutlichen Hinweis auf dieser Änderung reduziert hatte. Das Oberlandesgericht Wien entschied zu Gunsten des VKI und stellte fest, dass die Preisgestaltung irreführend sei und gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. Die bloße Angabe des Gewichts auf der Verpackung sei nicht ausreichend, um eine Täuschung auszuschließen. Dieses Urteil gilt als wegweisend und zeigt bereits Wirkungen: Iglo hat die Füllmenge des betroffenen Produkts inzwischen wieder auf 250 Gramm erhöht.
Shrinkflation auf dem Vormarsch
Zeitgleich mit dem Urteil hat foodwatch Österreich zusammen mit preisrunter.at eine Analyse veröffentlicht, die die weit verbreitete Praxis der Shrinkflation in allen Lebensmittelkategorien dokumentiert. So wurde beispielsweise festgestellt, dass eine Packung Biscoff Karamellgebäck im Jahr 2024 bei MPREIS 2,19 Euro für 250 Gramm kostete, während dieselbe Packung im Jahr 2025 nur noch 200 Gramm für denselben Preis enthält, was einen Rückgang von 25 Prozent bedeutet.
Indra Kley-Schöneich von foodwatch kritisiert: „Unsere Recherche zeigt deutlich: Freiwillige Transparenz reicht nicht aus. Solange es keine klare Kennzeichnungspflicht gibt, ist Shrinkflation nichts anderes als versteckte Preistreiberei und eine wirklich dreiste Form der Konsument:innen-Täuschung.“ foodwatch fordert deshalb eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht direkt im Supermarktregal, ähnlich dem Beispiel aus Frankreich, wo seit 2024 Preis- und Mengenänderungen zwei Monate lang verpflichtend angezeigt werden müssen.
„Aktion scharf“ gegen Shrinkflation
Auf die zunehmende Kritik an der intransparenten Preisgestaltung im Handel reagiert das Wirtschaftsministerium mit einer bundesweiten Kontrolloffensive. Nach einer Klage des VKI gegen Billa, Spar, Hofer und Lidl wegen irreführender Rabattkennzeichnungen hat Minister Hattmannsdorfer die „Aktion scharf“ angekündigt. Zukünftig sollen Rabatte, Preisauszeichnungen und Füllmengen strenger überprüft werden, um die Konsumenten besser zu schützen. Rabatte dürfen sich dabei ausschließlich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, wie es die EU-Richtlinie vorschreibt. Zusätzlich wird an einem Gesetz gegen Shrinkflation gearbeitet, das noch im Jahr 2025 in Kraft treten soll und klare Richtlinien für die Kennzeichnung von Füllmengenänderungen im Regal sowie einheitliche Standards für Preisschilder und größere Schriftgrößen festlegt.
Kley-Schöneich äußerte sich zu den politischen Plänen: „Die hohen Lebensmittelpreise setzen die Menschen in Österreich massiv unter Druck – es braucht von der Politik jetzt Taten statt Worte. Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer muss endlich handeln und die angekündigte Kennzeichnungspflicht sofort umsetzen. Jede weitere Verzögerung bedeutet, dass Konsument:innen weiterhin im Supermarkt über den Tisch gezogen werden.“
foodwatch hat aus diesem Anlass eine Petition ins Leben gerufen, die hier zu finden ist.


