Österreich diskutiert neue Richtlinien für öffentliche Bauaufträge in Oberösterreich

September 23, 2026 23:13
Österreich diskutiert neue Richtlinien für öffentliche Bauaufträge in Oberösterreich

Diskussion über BVergG-Novelle 2026 in der BAUAkademie BWZ OÖ

Vertreter von Bauwirtschaft, Gewerkschaft und Gemeinden kamen in der BAUAkademie BWZ OÖ zusammen, um die Auswirkungen der am 1. März in Kraft getretenen Novelle des Bundesvergabegesetzes (BVergG 2026) zu erörtern. Im Fokus stand, wie öffentliche Auftraggeber künftig Bauaufträge vergeben sollen.

Die Novelle lenkt den Fokus bei öffentlichen Ausschreibungen dahin, dass nicht automatisch das billigste, sondern das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhält. Auftraggeber sind zukünftig berechtigt, Bauaufträge bis zu einem Betrag von 200.000 Euro direkt zu vergeben. Bei Beträgen bis zu zwei Millionen Euro ist eine vorherige Bekanntmachung erforderlich.

Rechtsanwalt Martin Schiefer wies auf die neuen Regelungen hin, darunter den Zwei-Millionen-Grenzwert und die Pflicht, Ausschreibungen über ein einheitliches, EU-weites elektronisches Formular zu veröffentlichen. Er äußerte die Hoffnung auf einen Paradigmenwechsel hin zum Bestbieteransatz. Die Stärkung der Lebenszykluskosten könne heimische Unternehmen fördern und Innovation anstoßen.

Norbert Hartl, Präsident der BAUAkademie BWZ OÖ, kritisierte die praktischen Eignungskriterien, die häufig nicht marktkonform seien. Er wies darauf hin, dass unrealistische Anforderungen Ausschreibungen behindern können, was Unternehmen ausschließt, die ebenfalls qualifiziert sind. Wolfgang Holzhaider, Landesinnungsmeister Bau OÖ, betonte, dass Qualität bereits in der Ausschreibung festgelegt wird und der niedrigste Preis oft zu Verzögerungen führt.

Gewerkschaftsvertreter Josef Muchitsch unterstrich die ökonomische Bedeutung der Bauwirtschaft, die 1,1 Millionen Arbeitsplätze sichert und Millionen an Steueraufkommen generiert. Er betonte die Notwendigkeit, Vergaben so zu gestalten, dass Arbeitsplätze und Qualität gesichert werden. Franz Flotzinger, Direktor des Gemeindebundes OÖ, sprach sich ebenfalls für die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten aus und betonte deren Bedeutung für die Steuerzahler:innen und den Umweltschutz.

Einordnung

Die Novelle des BVergG soll die Vergabeprozesse transparenter und effizienter gestalten, indem sie das Bestbieterprinzip stärkt. Dies könnte langfristig die Qualität im Bauwesen erhöhen und die regionale Wirtschaft unterstützen. Experten sind jedoch skeptisch, ob die neuen Regelungen auch tatsächlich die angestrebten Veränderungen im Vergabeverfahren bewirken werden.

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