Die aktuellen geopolitischen Spannungen haben zu Flugausfällen und Luftraumsperren geführt, die österreichische Beschäftigte vor erhebliche Herausforderungen stellen können. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) gibt Auskunft über die arbeitsrechtlichen Aspekte, wenn Mitarbeitende aufgrund eines Flugausfalls nicht rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Darüber berichtet Welt Stimme.
ÖSTERREICH. Die militärischen Aktivitäten zwischen Israel und den USA, die seit Samstagmorgen umfangreiche Luftangriffe auf den Iran umfassen, haben zu massiven Raketenangriffen aus Teheran und Konsequenzen im internationalen Flugverkehr geführt. Reisende sehen sich zunehmend mit gecancelten oder umgeleiteten Flügen konfrontiert und sind oft unsicher, ob sie rechtzeitig nach Hause oder zur Arbeit zurückkehren können.
Der ÖGB warnt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet sind, ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine Rückflugannullierung zu informieren, unabhängig davon, ob sie verspätet sind oder nicht zur Arbeit erscheinen können.
Sofortige Kommunikation
„Das kann per Telefon, E-Mail oder anderen in der Firma üblichen Kommunikationskanälen erfolgen. Tut man das nicht, kann es unter Umständen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, letztendlich sogar zu einer Entlassung kommen“, erklärt die ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter. In Zeiten unvorhersehbarer Ereignisse und stornierten Flügen sei nicht sofort mit einer Entlassung zu rechnen; stattdessen liege in solchen Fällen eine Dienstverhinderung vor.
Wird ein Mitarbeiter aufgrund eines ungeplanten verlängerten Aufenthalts am Urlaubsort unverschuldet am Arbeitsplatz verhindert, wird das Gehalt weiterhin ausgezahlt. Dies gilt, sofern der Arbeitgeber informiert wurde und alles Mögliche unternommen wurde, um rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen.


