Regelungen für Schanigärten in Wien
Wien hat derzeit etwa 4.500 Schanigärten, die das Stadtbild prägen. Die Nutzung dieser Gastgärten unterliegt verschiedenen Regelungen, die über Genehmigungen und Gebühren hinausgehen.
Die Magistratischen Bezirksämter sind für die Genehmigung der Schanigärten verantwortlich. Betriebe können die erforderlichen Bewilligungen online beantragen, wobei die Wirtschaftskammer Wien Unterstützung bei der Planung und Einreichung bietet.
Seit Winter 2023/2024 dürfen Schanigärten in Wien grundsätzlich ganzjährig betrieben werden, sofern die erforderlichen Gebrauchsbewilligungen und, im Fall von Änderungen, die notwendigen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Betreiber, die ihren Schanigarten nur in den warmen Monaten nutzen möchten, können für einen bestimmten Zeitraum eine Bewilligung beantragen.
Die Gebühren für Schanigärten variieren je nach Standort. In Zone 1, etwa im 1. Bezirk, betragen die Kosten 24,50 Euro pro Monat und Quadratmeter. In Zone 2, zu der Fußgänger- und Begegnungszonen gehören, liegt die Gebühr bei 12,40 Euro. Für normale Straßen (Zone 3) hingegen beträgt die Gebühr nur 2,60 Euro pro Monat und Quadratmeter.
Laut Berichten fordern Gastronomiebetriebe eine Verlängerung der Öffnungszeiten für Schanigärten über die bisher geltenden Sperrzeiten hinaus, die in der Regel auf 23 Uhr beschränkt sind. Gastronomie-Obmann Thomas Peschta betont, dass die Anpassung an veränderte Freizeitgewohnheiten der Gäste notwendig sei, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.
Einordnung
Die Möglichkeit, Schanigärten ganzjährig zu betreiben, bringt eine signifikante Veränderung für die Gastronomie in Wien. Die Diskussion um längere Öffnungszeiten ist von hoher Relevanz, da sie Auswirkungen auf die Kundenzahl und damit auf die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe haben kann. Ein einheitlicher Rahmen für die Öffnungszeiten könnte einen zusätzlichen Anreiz für den Aufenthalt in den Freiluftbereichen bieten.


