Die Entscheidung für einen Beruf kann sich als falsch erweisen. Oft wird erst während der Ausbildung deutlich, dass die gewählte Lehre nicht den Erwartungen entspricht. In solchen Fällen stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, das Lehrverhältnis vorzeitig zu beenden, und welche Unterstützung zur Verfügung steht. Darüber berichtet Welt Stimme.
PINZGAU. Laut der Salzburger Arbeiterkammer (AK) gibt es fünf offizielle Wege, eine Lehre vorzeitig abzubrechen. Dazu zählt die Möglichkeit, das Lehrverhältnis bereits während der Probezeit zu beenden. „In den ersten drei Monaten der Lehre können sowohl Lehrling als auch Lehrberechtigter den Vertrag jederzeit einseitig und ohne Angabe von Gründen schriftlich auflösen. Minderjährige benötigen dafür die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter“, erklärt die AK.
Eine weitere Option ist die einvernehmliche Auflösung, bei der Lehrling und Lehrberechtigter gemeinsam zustimmen. Hierbei kann die Lehre jederzeit einvernehmlich beendet werden – ohne Fristen oder spezifische Gründe, allerdings ist auch hier die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig, wenn der Lehrling minderjährig ist. Zudem muss der Lehrling über die weiteren Auflösungsmöglichkeiten und deren rechtliche Folgen informiert werden.
Das Lehrverhältnis auflösen
Die AK weist darauf hin, dass eine einseitige Kündigung durch den Lehrbetrieb nur aus gesetzlich festgelegten Gründen möglich ist, die meist schwerwiegende Pflichtverletzungen des Lehrlings betreffen. In der Praxis kommt es jedoch auch zu ungerechtfertigten Entlassungen. Lehrlinge können ebenfalls ihren Lehrvertrag einseitig schriftlich kündigen, jedoch nur aus rechtlich anerkannten Gründen. Für minderjährige Lehrlinge gilt erneut die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten als Voraussetzung.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Auflösung. „Sowohl der Lehrling als auch der Lehrberechtigte können die Lehre zum Ende des ersten Lehrjahres (beziehungsweise bei Lehrberufen mit einer Dauer von mindestens drei Jahren auch bis zum Ende des zweiten Jahres) mit einer Frist von einem Monat außerordentlich beenden. Ein Mediationsverfahren ist bei den Lehrberechtigten vorgeschrieben, sonst ist die Auflösung nicht rechtswirksam“, erklärt die AK. Bei einvernehmlichen Auflösungen ist es laut Arbeiterkammer dringend erforderlich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Es wird empfohlen, sich frühzeitig oder unmittelbar nach einer geplanten Auflösung beraten zu lassen, um alle rechtlichen und bildungstechnischen Optionen zu klären.
Warum eine Lehre nicht passt
Eine häufige Ursache für das Unwohlsein in einem Lehrberuf ist laut AMS, dass die Anforderungen des Lehrberufs nicht mit den Fähigkeiten der Jugendlichen übereinstimmen. Oft erfolgt die Entscheidung für einen Lehrberuf, ohne die eigenen Stärken und Interessen ausreichend zu berücksichtigen. „Wir bieten kostenlose Berufsorientierung, Information und Beratung an, entweder in unserem Berufsinformationszentrum (BIZ) oder direkt bei unseren Beraterinnen und Beratern im Service für Jugendliche. Darüber hinaus stehen unterschiedliche Kurse als Unterstützungsangebote zur Verfügung. Was jemand in einer speziellen Situation benötigt, kann nur im Rahmen eines Beratungsgesprächs ermittelt werden“, erläutert Karin Eiwan, Geschäftsstellenleiterin des AMS Zell am See.
Um das Risiko eines falschen Berufswahl zu vermindern, ist eine umfassende Berufsorientierung essenziell: „Dabei gilt es einerseits herauszufinden, wo die eigenen Kompetenzen liegen, und andererseits, möglichst viele Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten wie Schule, Lehre und weitere Optionen zu sammeln“, so Eiwan. Die zahlreichen Berufsorientierungsmessen im Bezirk (BOBI, Job(I)vent, checkdirdeinezukunft usw.) können ebenfalls unterstützend wirken, zusätzlich bieten Schulklassen Besuche in unserem BIZ und Vorträge unserer BIZ-Kolleginnen und Kollegen in Schulen an.
Ein Neuanfang ist nicht schlimm
Bei der Suche nach dem passenden Beruf ist es wichtig, offen zu bleiben: Sollte die erste Lehre nicht den Erwartungen entsprechen, ist das kein Grund zur Verzweiflung – es gibt immer Alternativen. „Das Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten ist so groß wie nie zuvor“, betont Karin Eiwan. „Für jeden gilt es, das Richtige zu finden, und es empfiehlt sich, bei dieser wichtigen Entscheidung Unterstützung in Anspruch zu nehmen! Bitte lassen Sie den Kopf nicht hängen, wenn der erste Versuch nicht gelingt! Es gibt immer Optionen!“


