Arbeiterkammer Hollabrunn hebt nach Rechnungsfehler 3.344 Euro nach
HOLLABRUNN. Eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Hollabrunn erhielt nach ihrer Kündigung im Krankenstand eine Nachzahlung in Höhe von 3.344 Euro.
Nach dreieinhalb Jahren Beschäftigung wurde die Frau während ihres Krankenstands gekündigt. In der Endabrechnung waren zwar Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld aufgeführt, die Auszahlung der Urlaubsersatzleistung für 35 Werktage war jedoch nicht erfolgt.
Überprüfung durch die Arbeiterkammer
Die Betroffene wandte sich an die Arbeiterkammer (AK) Hollabrunn, die den Fall umgehend mit dem Arbeitgeber und dessen Steuerberatung klärte.
Insgesamt 3.344 Euro nachgezahlt
Bei der Prüfung stellte sich heraus, dass die Auszahlung der Urlaubsersatzleistung vergessen worden war. Nach Intervention der AK erhielt die Arbeitnehmerin den ausstehenden Betrag von 3.344 Euro brutto nachgezahlt.
Wichtigkeit der Rechnungsprüfung
Der AK-Bezirksstellenleiter Martin Feigl betonte die Bedeutung einer genauen Kontrolle der Endabrechnungen, insbesondere im Hinblick auf Urlaubsersatzleistungen. Er wies darauf hin, dass viele Beschäftigte nicht wissen, dass in diesem Zeitraum kein Anspruch auf Arbeitslosen- oder Krankengeld besteht.
Einordnung
Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit, Endabrechnungen sorgfältig zu prüfen und rechtzeitig Unterstützung von der AK in Anspruch zu nehmen. Eine rechtzeitige Intervention kann nicht nur Finanzansprüche sichern, sondern auch soziale Absicherungsleistungen schützen.


