Studentin erhält Nachzahlung wegen Unterentlohnung in Steyr
Eine 23-jährige Studentin aus dem Bezirk Steyr-Land hat erfolgreich gegen ihren Arbeitgeber geklagt, nachdem sie während ihrer zehnmonatigen Teilzeitbeschäftigung in einem Unternehmen, das verschiedene Filialen in Oberösterreich betreibt, unterentlohnt wurde. Die junge Frau war für die Betreuung der Kund:innen, den Verkauf von Produkten sowie für Dienstleistungen im Bereich „Abnehmen im Liegen“ zuständig. Ihre Vermutung, dass bei ihren monatlichen Lohnabrechnungen etwas nicht stimmte, führte sie zur Arbeiterkammer (AK) Steyr, was sich als vorteilhaft erwies. Darüber berichtet Welt Stimme.
Die AK Steyr stellte fest, dass der Arbeitgeber bei der Entlohnung keinen Kollektivvertrag angewendet hatte. Zudem wurde ermittelt, dass das Unternehmen in zwei unterschiedlichen Geschäftsbereichen tätig ist: kosmetische Behandlungen sowie der Vertrieb von Kosmetikprodukten, darunter Beauty-Masken und diverse Puder. Während die kosmetischen Behandlungen als Dienstleistung angeboten wurden, war die Firma auch im Bereich des Produktverkaufs aktiv.
Die AK intervenierte schriftlich und forderte das Unternehmen auf, die offenkundige Unterentlohnung zu beheben. Der Arbeitgeber argumentierte jedoch, dass der Kollektivvertrag für Handelsarbeiter aufgrund einer bestimmten Gewerbeberechtigung nicht zur Anwendung komme. Er behauptete, dass für kosmetische Behandlungen keine Gewerbeberechtigung erforderlich sei und das Unternehmen sich daher in einem kollektivvertraglich freien Raum befinde. Die Firma behauptete zudem, dass die Arbeitnehmerin ausschließlich im Bereich der kosmetischen Behandlungen tätig war.
Klage brachte Erfolg
Da der Arbeitgeber trotz der Intervention weiterhin den kollektivvertraglichen Lohn verweigerte, reichte die AK Steyr eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht wegen unterkollektivvertraglicher Entlohnung ein. Das Unternehmen zahlte letztlich die Lohndifferenz – noch bevor das Gericht den Fall behandelt hatte – und berücksichtigte auch entsprechende Differenzen bei den Sonderzahlungen. Die Studentin erhielt somit eine Nachzahlung in Höhe von 1.500 Euro. Auch zwei weitere Kolleginnen der 23-Jährigen wandten sich an die AK Steyr und erfuhren ebenfalls von einer Unterentlohnung, was ebenfalls zu Nachzahlungen führte.
„Der Erfolg der Arbeiterkammer für die Studentin ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“, betonte AK-Präsident Andreas Stangl. „Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich jederzeit an die Arbeiterkammer wenden“, fügte Stangl hinzu. Ob telefonisch, per E-Mail oder durch eine direkte Terminvereinbarung im Bezirk – es sei besser, einmal zu oft nachzufragen, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.


