Neue Bildungsmaßnahme tritt in Kraft
Die Weiterbildungszeit als Nachfolger der Bildungskarenz beginnt und kann ab dem 8. Juni beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Im Vergleich zum vorherigen Modell gelten strengere Kriterien, und Arbeitgeber müssen sich bei Besserverdienern finanziell beteiligen. Ein direkter Anschluss der Weiterbildungsmaßnahme an die Elternkarenz ist nicht mehr vorgesehen.
Das AMS bleibt für die Abwicklung zuständig. Es fördert jedoch künftig nur noch Aus- und Weiterbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind. Die jährlichen Ausgaben sind auf 150 Millionen Euro begrenzt. In der Vergangenheit plädierten der Rechnungshof sowie Wirtschaftsforscher für eine Reform der Bildungskarenz, um die Effektivität der Maßnahme zu erhöhen.
Einordnung
Die Änderungen in der Bildungsförderung zielen darauf ab, die Qualifizierung von Arbeitnehmern zu verbessern und sicherzustellen, dass Investitionen in Weiterbildung eine höhere berufliche Relevanz aufweisen. Diese Maßnahmen sind insbesondere relevant in Zeiten des Fachkräftemangels und sollen den Zugang zu geeignetem Wissen für die Beschäftigten fördern.


