WKÖ fordert Stopp der EU-Verpackungsverordnung durch die EU-Kommission

August 27, 2026 22:52
WKÖ fordert Stopp der EU-Verpackungsverordnung durch die EU-Kommission

Kritik an EU-Verpackungsverordnung: WKÖ fordert Änderungen

Die Österreichische Wirtschaftskammer (WKÖ) hat die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die am 12. August 2026 in Kraft tritt, als nicht umsetzbar für kleine und mittlere Unternehmen kritisiert und verlangt Änderungen.

Mit der neuen Verordnung will die EU den Verpackungsmüll reduzieren. Die WKÖ sieht jedoch die Vorgaben als kostenintensiv und nicht praxistauglich an. Jürgen Streitner, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der WKÖ, bemängelt, dass Unternehmen in jedem EU-Land, in dem sie ihre Produkte vertreiben, einen Bevollmächtigten benennen und sich in ein „Herstellerregister“ eintragen müssen, was mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist.

Streitner verweist darauf, dass die Verwaltungskosten für Unternehmen, die in alle 27 EU-Mitgliedsstaaten liefern, auf zehntausende Euro anwachsen können. Besonders kleine und mittlere Unternehmen würden dadurch stark belastet. Darüber hinaus müssen die Firmen sich mit unterschiedlichen Registers und Gebührenstrukturen in jedem Land auseinandersetzen. Viele Mitgliedsstaaten haben bisher keine Bevollmächtigten definiert, was die Einhaltung der Verordnung erschwert.

Thomas Fischer, Experte für Verpackungsrecht in der WKÖ, beschreibt die Anforderungen als „nur die Spitze des Eisbergs“. In Zukunft werden weitere Bestimmungen erlassen, darunter neue Kennzeichnungsvorschriften und Anforderungen zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen bis 2030. Fischer warnt, dass dies die Unternehmen zu „Verpackungsstatistikern“ machen könnte.

Ab 2030 müssen aus Drittstaaten importierte Produkte umverpackt werden, um den EU-Vorgaben zu entsprechen, was die Abfallmenge erhöhen könnte. Streitner und Fischer fordern ein „Stop the Clock“, um die PPWR auszusetzen und dringend zu reformieren. Sie plädieren für die Einführung eines einheitlichen Melderegisters sowie eine Reduzierung der Vorgaben auf ein praktikables Maß.

Einordnung

Die neue EU-Verpackungsverordnung erfordert erhebliche Anpassungen von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben. Die geforderten Register und Gebühren können die Wettbewerbsfähigkeit gefährden und die angestrebte Abfallreduktion gefährden.

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