EU-Verpackungsverordnung stellt Unternehmen vor Herausforderungen
Im Jahr 2023 fielen in der EU insgesamt 79,7 Millionen Tonnen Verpackungsmüll an. Österreich verzeichnete mit etwa 152 Kilogramm Verpackungsabfall pro Kopf einen Wert unter dem EU-Durchschnitt von 177,8 Kilogramm. Die neue „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) der EU zielt darauf ab, die Abfallmengen zu reduzieren und das Recycling zu erhöhen. Diese Verordnung bringt jedoch erhebliche Herausforderungen für zahlreiche Unternehmen, auch im Nordburgenland, mit sich. Die Wirtschaftskammer äußert ebenfalls Kritik an den neuen Regelungen.
NORDBURGENLAND./OGGAU. Im Weingut Mad in Oggau wird seit acht Generationen Wein produziert. Sebastian Siess, Geschäftsführer des Weinguts, exportiert etwa 23 Prozent der Weine ins Ausland, unter anderem nach Deutschland und in die Benelux-Staaten. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung muss Siess für alle exportierten Waren nach EU-Ländern Nachweise über die Materialien der Verpackungen und deren Herkunft vorlegen. Da er keine Niederlassung in Deutschland hat, muss er einen Bevollmächtigten ernennen, der diese Dokumente aufbewahrt und im Rahmen behördlicher Kontrollen Auskunft geben kann.
Siess hat bereits einen solchen Bevollmächtigten in Deutschland gefunden, der ihn jährlich etwa 600 Euro kosten wird. Diese Kosten variieren je nach EU-Land, und es gibt keine einheitlichen Vorgaben für die Gebühren der Bevollmächtigten. Unabhängig von der Menge der Exporte in das jeweilige Land müssen die Unternehmen einen Bevollmächtigten bestellen. Laut Christian Schriefl, Fachgruppengeschäftsführer bei der Wirtschaftskammer Burgenland, haben bereits einige burgenländische Kleinunternehmen den Export in andere EU-Länder eingestellt, da die damit verbundenen Kosten nicht gedeckt werden können. Wer die Einhaltung der neuen Vorschriften kontrolliert und welche Strafen bei Verstößen drohen, sei derzeit noch unklar.
Siess merkt an, dass es durch die Verordnung schwieriger geworden sei, neue Märkte zu erschließen. Selbst wenn noch keine Produkte verkauft wurden, müsse er bereits für ein Jahr einen Bevollmächtigten bezahlen. Die Regulation sieht vor, dass bis zum Jahr 2040 der Verpackungsmüll pro Kopf in der EU um 15 Prozent im Vergleich zu 2018 gesenkt werden soll. Schriefl äußert zwar Zustimmung zu dem Ziel, weniger Müll und mehr Recycling zu fördern, sieht jedoch die Bürokratie als belastend an, da nun alles dokumentiert werden müsse.
Zusätzliche Regelungen der PPWR betreffen auch die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe, die ab 2030 Einwegverpackungen für Einzelportionen von Gewürzen und Saucen verbannen müssen. In Hotels gelten neue Vorgaben für Einwegverpackungen von Kosmetik- und Toilettenartikeln. Ab 2028 sind Restaurants und Cafés, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, verpflichtet, wiederverwendbare Verpackungen ohne zusätzliche Kosten anzubieten.
Einordnung
Die PPWR ist seit letztem Jahr in Kraft und wird ab dem 12. August 2026 verbindlich. Viele spezifische Anforderungen werden jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam. Schriefl sieht hier weiteren Anpassungsbedarf und fordert Ausnahmen für Kleinunternehmen, um die finanziellen und bürokratischen Belastungen, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, zu mildern.


