EU-Verpackungsverordnung trifft Unternehmen im Nordburgenland
Im Jahr 2023 fielen in der EU insgesamt 79,7 Millionen Tonnen Verpackungsmüll an. Österreich lag mit einem Pro-Kopf-Durchschnitt von 152 Kilogramm unter dem EU-Durchschnitt von 177,8 Kilogramm. Die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) der EU zielt darauf ab, den Abfall zu reduzieren und das Recycling zu fördern. Die Verordnung stellt jedoch zahlreiche Betriebe, insbesondere im Nordburgenland, vor neue Herausforderungen, was auch Kritik von der Wirtschaftskammer nach sich zieht.
Im Weingut Mad in Oggau, das seit acht Generationen Wein produziert, exportiert Geschäftsführer Sebastian Siess rund 23 Prozent seiner Weine, unter anderem nach Deutschland und in die Benelux-Staaten. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung muss das Weingut für exportierte Waren Dokumente vorlegen, die Materialien und Herkunft der Verpackungen angeben. Da Siess keine Niederlassung in Deutschland hat, ist er verpflichtet, dort einen Bevollmächtigten zu benennen, der die entsprechenden Formulare verwaltet und Auskunft bei Kontrollen geben kann.
Siess hat bereits einen Bevollmächtigten in Deutschland gefunden, der ihn jährlich etwa 600 Euro kosten wird. Diese Gebühren variieren je nach EU-Land, und es gibt keine einheitlichen Vorgaben zu den Kosten. Betriebe sind verpflichtet, einen solchen Bevollmächtigten zu benennen, unabhängig von der Exportmenge. Diese Regelung hat dazu geführt, dass einige burgenländische Kleinunternehmen den Export in andere EU-Länder eingestellt haben, da sie die Kosten nicht tragen können, so Christian Schriefl, Fachgruppengeschäftsführer bei der Wirtschaftskammer Burgenland. Zudem ist unklar, welche Behörden für die Kontrolle der neuen Anforderungen zuständig sind und welche Strafen bei Verstößen drohen.
Die PPWR macht es für Unternehmen zudem schwieriger, neue Märkte zu erschließen. Siess äußerte, dass bereits die Versendung von Kostproben mit zusätzlichen Aufwänden verbunden sei. Obwohl er noch keinen Wein verkauft hat, muss er bereits für ein ganzes Jahr einen Bevollmächtigten bezahlen. Die Verordnung sieht eine Reduzierung des Verpackungsmülls um 15 Prozent pro Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018 vor. Schriefl beurteilt den Gedanken einer Müllreduktion positiv, kritisiert jedoch die bürokratischen Anforderungen.
Zusätzlich betrifft die Verordnung die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe. Ab 2030 werden Einwegverpackungen für Einzelportionen von Gewürzen und Saucen vor Ort nicht mehr zulässig sein. In Hotels gelten neue Vorgaben für Einwegverpackungen von Kosmetikartikeln. Außerdem müssen Restaurants und Cafés, die Speisen zum Mitnehmen anbieten, ab 2028 wiederverwendbare Verpackungen ohne Aufpreis anbieten.
Einordnung
Die PPWR ist seit dem Vorjahr in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026. Die Detailvorschriften treten jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Schriefl fordert Ausnahmen für Kleinunternehmen, um die mit der Verordnung verbundenen finanziellen und bürokratischen Belastungen in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten zu verringern.


