Karl-Heinz Grasser sieht sich Millionen-Schulden und Ermittlungen gegenüber
Der ehemalige österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser steht vor erheblichen finanziellen Verpflichtungen in Millionenhöhe. Laut aktuellen Medienberichten beläuft sich sein Schuldenstand auf rund 34 Millionen Euro, wovon allein 8,5 Millionen Euro auf Forderungen der Finanzbehörden entfallen. Gleichzeitig laufen gegen ihn Ermittlungen; er befindet sich im Privatinsolvenzverfahren sowie im Strafvollzug. Darüber berichtet Welt Stimme.
Grasser sieht sich nicht nur mit Steuerverbindlichkeiten konfrontiert, die im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnungen (BUWOG) stehen, sondern auch mit Schadenersatzforderungen an die Republik Österreich. Zudem hat er offene Anwaltskosten, unbezahlte Kreditkartenrechnungen und kleinere Forderungen, etwa aus Gasrechnungen.
Im Rahmen seines Privatinsolvenzverfahrens hat Grasser eine Rückzahlungsquote von drei Prozent vorgeschlagen. Die Verhandlungen über diese Konditionen dauern an, nachdem eine ursprünglich für August angesetzte Prüfungstagessatzung am Bezirksgericht Kitzbühel verschoben wurde, da laut Insolvenzverwalter weitere Prüfungen erforderlich sind.
Fragliche Finanztransaktionen
Ermittlungen und neue Verfahren
Zusätzlich zum Insolvenzverfahren sind strafrechtliche Ermittlungen gegen Grasser im Gange. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führt ein Verfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung in Verbindung mit der BUWOG-Provision, die Berichten zufolge 9,8 Millionen Euro betragen hat und steuerpflichtig gewesen wäre. Im Falle einer Verurteilung drohen Strafen in Höhe des zweifachen Steuerverkürzungsbetrags sowie Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren.
Ein weiteres rechtskräftiges Urteil könnte Grassers Strafvollzug beeinflussen, insbesondere seinen Antrag auf elektronisch überwachtes Wohnen (Fußfessel).
Strafvollzug mit medialer Aufmerksamkeit
Am 25. März 2025 wurde Grasser vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt, aufgrund seiner Rolle bei der Buwog-Privatisierung. Am 2. Juni trat er die Haft in der Justizanstalt Innsbruck an.
Öffentliche Diskussionen entbrannten nach einem späteren Freigang Mitte Juli, bei dem Grasser zusammen mit seiner Ehefrau in einer Bar am Wörthersee gesehen wurde. Laut Justizministerium war dieser Aufenthalt rechtlich gedeckt; die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Anstaltsleitung. Grasser bestreitet weiterhin jegliches Fehlverhalten.


