Niederösterreichischer Waffenhandel kritisiert Verschärfungen im neuen Waffengesetzesentwurf

September 8, 2025 20:13
Niederösterreichischer Waffenhandel kritisiert Verschärfungen im neuen Waffengesetzesentwurf

Der Entwurf zur Novelle des Waffengesetzes (33/AUA) sorgt für erhebliche Diskussionen in Österreich. Während einige Maßnahmen vom niederösterreichischen Waffenhandel positiv bewertet werden, werfen insbesondere die Ausweitung von Wartefristen und Altersgrenzen Fragen auf. Der Entwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Begutachtungsverfahren, wobei Stellungnahmen bis zum 16. September 2025 möglich sind. Darüber berichtet Welt Stimme.

Niederösterreichs Waffenhandel steht hinter dem Vorhaben, das laut Georg Coester, Sprecher der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ), zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit beitragen soll. Besonders die geplante Regelung, die private Waffenverkäufe künftig nur noch über Händler erlaubt, wird als positiv erachtet.

Ein zentraler Aspekt der Novelle besteht aus der Verpflichtung für Händler, über das Zentrale Waffenregister zu überprüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist eingehalten wurde und ob ein Waffenverbot gegen den Erwerber besteht. „Diese Maßnahmen bringen mehr Sicherheit“, betont Coester.

Kritik an längeren Wartezeiten

Gleichzeitig sieht die Branche jedoch auch Kritik an einigen der vorgesehenen Änderungen. Coester äußert Bedenken bezüglich der Ausweitung der Wartefrist von drei Werktagen auf vier Wochen sowie der Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen. „Diese Verschärfungen schränken Bürgerrechte ein, ohne dass ein erkennbarer Sicherheitsgewinn entsteht“, erläutert Coester. Auch die Einführung einer fünfjährigen Probephase für waffenrechtliche Genehmigungen sowie die sogenannte „Waffenbesitzkarte light“ für Schusswaffen der Kategorie C trifft auf Widerstand: „Das lehnen wir klar ab, diese Maßnahme wäre überbordend. Denn das Bürgerrecht auf Verteidigung geht mit der Wehrpflicht einher und ist in jeder Demokratie fest verankert.“

Zusätzlich hat die ARGE Zivile Sicherheit (Arge ZS) in einem Positionspapier eigene Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit vorgeschlagen. Dazu gehören eine Erhöhung der Qualität waffenpsychologischer Gutachten, die Modernisierung des Zentralen Waffenregisters sowie praxisnahe Sachkundenachweise. „Uns geht es darum, Sicherheit und Bürgerrechte gleichermaßen zu wahren“, erklärt Coester weiter.

Die Branche ruft außerdem zur aktiven Teilnahme am Begutachtungsverfahren auf: „Jeder kann seine Stimme erheben und eine Stellungnahme auf der Parlaments-Website abgeben. Es ist wichtig, dass die Praxis und Erfahrung derjenigen, die tagtäglich mit diesem sensiblen Thema arbeiten, gehört werden“, so Coester abschließend.

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