EuGH-Urteil beeinflusst Einstufung sicherer Herkunftsstaaten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich Kriterien festgelegt, die EU-Länder bei der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten beachten müssen. Dies könnte Auswirkungen auf die Bearbeitung von Asylanträgen aus diesen Ländern haben, die in schnellen Verfahren behandelt werden sollen, da diese als grundsätzlich sicher erachtet werden.
Im Zuge der jüngsten Entwicklungen müssen Mitgliedsstaaten künftig ihre Quellen offenlegen, um ihre Entscheidungen nachvollziehbar zu machen. Zudem können Länder nicht mehr als sicher eingestuft werden, wenn nicht die gesamte Bevölkerung als sicher gilt.
Österreich bleibt gelassen
Das Innenministerium zeigt sich gegenüber dem Urteil des EuGH gelassen. Ein Sprecher betonte, dass die Entscheidung zunächst nur einen Fall in Italien betrifft und direkt keine Auswirkungen auf Österreich hat. Zudem werden die Regelungen im Rahmen des Asyl- und Migrationspakts ab Juni 2026 ohnehin überarbeitet.
„Wir werden auch weiterhin alle Maßnahmen ergreifen, um Abschiebungen umzusetzen – vor allem, wenn es sich um Straftäter und Gefährder handelt“, erklärte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). „Österreich hat beispielsweise als erster EU-Staat seit Jahren wieder begonnen, nach Syrien abzuschieben. Diesen Weg werden wir weiter fortsetzen.“ Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) wies darauf hin, dass die Abschiebung straffälliger Personen rechtlich möglich sein muss.
Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination Österreich äußerte sich ebenfalls wenig überrascht über das EuGH-Urteil. Er bezeichnete die Notwendigkeit, die Entscheidung über einen sicheren Herkunftsstaat zu begründen, als „Selbstverständlichkeit“ in einem demokratischen Rechtsstaat. Gahleitner-Gertz kommentierte dies auf der Plattform „Bluesky“ und unterstrich die Bedeutung von Transparenz und nachvollziehbaren Richtlinien in Asylverfahren.


