Wien: Einzelfallprüfung zur UVP-Pflicht für Seilbahn Kahlenberg erforderlich

September 30, 2025 20:32
Wien: Einzelfallprüfung zur UVP-Pflicht für Seilbahn Kahlenberg erforderlich

Am Dienstag, den 30. September, fällte das Höchstgericht eine entscheidende Urteil im Streit um die Genehmigungsauflagen für eine mögliche Seilbahn auf den Kahlenberg. Es wurde festgestellt, dass eine Einzelfallprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung-Pflicht (UVP-Pflicht) erforderlich ist. Umweltschützer fordern vehement eine UVP, die als Knackpunkt für den raschen Bau des Millionen-Euro-Projekts gilt. Darüber berichtet Welt Stimme.

WIEN/DÖBLING/FLORIDSDORF. Die Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH (GTP) hält beeindruckende Zahlen bereit: eine Seilbahn mit einer Länge von 5,7 Kilometern und vier Stationen, die von Heiligenstadt über Floridsdorf auf den Kahlenberg führen soll, wird auf 70 Millionen Euro geschätzt.

Das sogenannte Projekt Seilbahn Kahlenberg hat jedoch nie breite Unterstützung gefunden – weder in der Politik, noch bei den Anrainern oder Umweltschützern. Mehr als zweieinhalb Jahre sind seit der Vorstellung der finalen Pläne an die Bevölkerung vergangen.

Die GTP als Projektbetreiber argumentierte, dass der Bau nur minimale Eingriffe in die Natur erfordere. Für die Stützen kündigte man lediglich „minimalinvasive Eingriffe“ an. Aus ihrer Sicht benötige man keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Zunächst gab die zuständige Prüfbehörde, die MA 22 – Umweltschutz, dieser Auffassung recht. Doch Naturschützer legten Berufung ein, wodurch ein jahrelanger Rechtsstreit entbrannte. Das Bundesverwaltungsgericht entschied zugunsten der Umweltschützer, woraufhin erneut Rechtsmittel eingelegt wurden. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) musste nun als letzte Instanz klären.

Einzelfallprüfung nötig

Wie sowohl die Rechtsvertretung der Umweltschützer, Fiona List-Faymann, als auch GTP selbst bestätigten, ist nun eine Einzelfallprüfung erforderlich. Diese wird von der MA 22 als Prüforgan durchgeführt und soll klären, ob eine UVP zwingend erforderlich ist. Die Behörde muss genau feststellen, ob bestimmte Schwellenwerte beim Bau oder Betrieb überschritten werden, was die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen könnte.

„Der VwGH bestätigte die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), dass Seilbahnen, die nicht ausschließlich in geschlossenen Siedlungsgebieten liegen, sehr wohl den Bestimmungen des UVP-G 2000 unterliegen“, erklärte List-Faymann in einer Aussendung. „Damit ist auch das Projekt ‚Seilbahn Kahlenberg‘ dem UVP-G 2000 unterworfen – eine Einzelfallprüfung gemäß dem UVP-G 2000 muss somit unbedingt durchgeführt werden.“

Aufatmen – auch bei GTP

List-Faymann bezeichnete das Urteil als einen großen Sieg für ihre Mandanten und als starkes Signal für den Rechtsstaat. „Das Urteil stärkt nicht nur die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch den Umweltschutz in Österreich.“

GTP zeigte sich in einer Aussendung optimistisch. Geschäftsführer Hannes Dejaco äußerte, dass die Entscheidung des VwGH den weiteren Weg zur Umsetzung des Projekts kläre: „Wir haben nun die benötigte Rechtssicherheit darüber, welche Schritte als nächstes zu setzen sind.“ Auch die Einzelfallprüfung wird von GTP als Chance wahrgenommen, um die rechtlichen Grundlagen für die UVP-Pflicht auf eine solide Basis zu stellen.

Nächste Etappe, nächster Widerstand

Trotz dieser Fortschritte bleibt bei GTP die Überzeugung, dass die Seilbahn ein nachhaltiges und umweltverträgliches Projekt ist, das im öffentlichen Interesse liegt. Die MA 22, als Prüforgan, ist nicht dem Land unterstellt und arbeitet unabhängig, was für die GTP von Bedeutung sein könnte. In der Bezirkspolitik wurden jedoch teils negative Haltungen zur Gondelbahn geäußert.

Auch innerhalb der Stadtregierung, bestehend aus SPÖ und Neos, gibt es Vorbehalte gegenüber dem Projekt. Im aktuellen Regierungsplan wird festgehalten, dass eine Seilbahn auf den Kahlenberg weiterhin ausgeschlossen wird. Dennoch äußerte Dejaco, dass das Projekt auch ohne die Unterstützung der Stadt finanziert werden könne.

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