Steuerfreier Freibetrag für Überstundenzuschläge 2026: Bundesregierung einigt sich auf neue Regelungen

Dezember 16, 2025 18:08
Steuerfreier Freibetrag für Überstundenzuschläge 2026: Bundesregierung einigt sich auf neue Regelungen

Neuregelung für Überstundenzuschläge in Österreich beschlossen

Nach längeren Verhandlungen innerhalb der Koalition hat sich die Bundesregierung auf neue steuerliche Rahmenbedingungen für Überstundenzuschläge geeinigt. Für 2026 wird der Freibetrag neu festgelegt, zugleich soll die Steuerfreiheit von Sonn- und Feiertagsentgelt gesetzlich klargestellt werden. Darüber berichtet Welt Stimme.

Die österreichische Bundesregierung hat eine Einigung über die steuerliche Behandlung von Überstundenzuschlägen im Jahr 2026 erzielt. Künftig bleiben bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat in einer Höhe von maximal 170 Euro steuerfrei. Somit liegt der Freibetrag über der ursprünglich vorgesehenen Regelung für 2026, die einen Höchstbetrag von 120 Euro für maximal zehn Überstunden festlegte.

Die Anpassung ist Teil einer Erweiterung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden, die im Zuge der Abschaffung der sogenannten kalten Progression im Jahr 2023 beschlossen wurde. Für die Jahre 2024 und 2025 war der monatliche Freibetrag befristet von 86 auf 200 Euro erhöht worden, wobei gleichzeitig die begünstigten Überstunden von zehn auf 18 angehoben wurden. Diese Regelung läuft mit Ende 2025 aus.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte sich zuletzt für eine Fortführung der erhöhten Begünstigung ausgesprochen. Mit der nun beschlossenen Lösung liegt der Freibetrag für 2026 zwar unter dem aktuellen Niveau, jedoch deutlich über den ursprünglich geplanten Eckwerten.

Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagsarbeit

Zusätzlich plant die Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos, gesetzlich festzuschreiben, dass Entgelte für Sonn- und Feiertagsarbeit erneut steuerfrei sind. Diese Steuerbefreiung war nach einem Urteil des Bundesfinanzgerichts weggefallen. Die entsprechende Klarstellung soll am Dienstag im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrats per Initiativantrag eingebracht und im Januar rückwirkend mit Jahresbeginn beschlossen werden.

ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger äußerte sich dazu: „Jede zusätzliche Stunde Leistung stärkt unsere Wirtschaft. Es braucht richtige Anreize, damit der Aufschwung gelingt.“ Auch SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch bezeichnete die Einigung als „sehr gute Lösung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Neos-Wirtschaftssprecher Markus Hofer betonte, dass es entscheidend sei, dass sich „Vollzeit und Mehrarbeit auszahlen“, weshalb die Verlängerung der steuerlichen Entlastung „so ein wichtiges Signal“ darstelle.

Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) bezeichnete die Einigung als ausgewogenen Kompromiss: „Diese Lösung ist sozial ausgewogen, budgetär verantwortungsvoll und gibt den Beschäftigten spürbare Entlastung sowie Planungssicherheit.“

Unterstützung kommt auch von den Interessenvertretungen. ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth betonte, die Steuerfreiheit für Feiertags- und Überstundenzuschläge entlaste diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, „die arbeiten, wenn andere freihaben“. Die Arbeiterkammer Wien begrüßte insbesondere „die nunmehr eindeutige gesetzliche Regelung“ zur steuerlichen Begünstigung des Feiertagsarbeitsentgelts.

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