Regierung einigt sich auf neuen steuerfreien Freibetrag für Überstundenzuschläge in 2026

Dezember 16, 2025 18:28
Regierung einigt sich auf neuen steuerfreien Freibetrag für Überstundenzuschläge in 2026

Neue steuerliche Regelungen für Überstundenzuschläge in Österreich

Nach längeren Verhandlungen innerhalb der Koalition hat sich die Bundesregierung auf neue steuerliche Rahmenbedingungen für Überstundenzuschläge geeinigt. Für 2026 wird der Freibetrag neu festgelegt, zugleich soll die Steuerfreiheit von Sonn- und Feiertagsentgelt gesetzlich klargestellt werden. Darüber berichtet Welt Stimme.

ÖSTERREICH. Die Bundesregierung hat eine Einigung über die steuerliche Behandlung von Überstundenzuschlägen im Jahr 2026 erzielt. Künftig bleiben bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat in einer Höhe von maximal 170 Euro steuerfrei. Damit liegt der Freibetrag über der ursprünglich vorgesehenen Regelung für 2026, die einen Höchstbetrag von 120 Euro für maximal zehn Überstunden vorgesehen hätte.

Hintergrund der Anpassung ist die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden im Zuge der Abschaffung der sogenannten kalten Progression im Jahr 2023. Für die Jahre 2024 und 2025 war der monatliche Freibetrag befristet von 86 auf 200 Euro erhöht worden, bei gleichzeitigem Anstieg der begünstigten Überstunden von zehn auf 18. Diese Regelung läuft mit Ende 2025 aus.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte sich zuletzt für eine Fortführung der erhöhten Begünstigung ausgesprochen. Mit der nun beschlossenen Lösung liegt der Freibetrag für 2026 zwar unter dem aktuellen Niveau, aber deutlich über den ursprünglich geplanten Eckwerten.

Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagsarbeit

Zusätzlich will die Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos gesetzlich festschreiben, dass Entgelte für Sonn- und Feiertagsarbeit wieder steuerfrei sind. Diese Steuerbefreiung war nach einem Urteil des Bundesfinanzgerichts entfallen. Die entsprechende Klarstellung soll am Dienstag im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrats per Initiativantrag eingebracht und im Jänner rückwirkend mit Jahresbeginn beschlossen werden.

ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger erklärte dazu: „Jede zusätzliche Stunde Leistung stärkt unsere Wirtschaft. Es braucht richtige Anreize, damit der Aufschwung gelingt.“ Auch SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sprach von „einer sehr guten Lösung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Für Neos-Wirtschaftssprecher Markus Hofer ist entscheidend, dass sich „Vollzeit und Mehrarbeit auszahlen“, weshalb die Verlängerung der steuerlichen Entlastung „so ein wichtiges Signal“ sei.

Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) bezeichnete die Einigung als ausgewogenen Kompromiss: „Diese Lösung ist sozial ausgewogen, budgetär verantwortungsvoll und gibt den Beschäftigten spürbare Entlastung sowie Planungssicherheit.“

Unterstützung kommt auch von den Interessenvertretungen. ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth betonte, die Steuerfreiheit für Feiertags- und Überstundenzuschläge entlaste jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, „die arbeiten, wenn andere freihaben“. Die Arbeiterkammer Wien begrüßte insbesondere „die nunmehr eindeutige gesetzliche Regelung“ zur steuerlichen Begünstigung des Feiertagsarbeitsentgelts.

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