Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) warnt Christen vor einer Mitgliedschaft in der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) und vor ihrer Unterstützung bei Wahlen. Die katholischen Bischöfe begründen ihre Haltung mit der Einschätzung, dass Ethnonationalismus, Fremdenfeindlichkeit und rechtsextreme Positionen nicht mit dem Christentum und den Grundsätzen einer demokratischen Ordnung vereinbar seien.
Der Konflikt zwischen der katholischen Kirche und der AfD geht damit über eine gewöhnliche politische Auseinandersetzung hinaus. Die Partei versucht, sich als Verteidigerin traditioneller christlicher Werte darzustellen. Die deutschen Bischöfe weisen diese Selbstbeschreibung jedoch zurück. Für sie ist die ethnische Einteilung der Gesellschaft in „Eigene“ und „Fremde“ mit der christlichen Vorstellung von der gleichen Würde jedes Menschen nicht vereinbar.
Erklärung der Bischofskonferenz
Am 22. Februar 2024 verabschiedete die Deutsche Bischofskonferenz bei ihrer Versammlung in Augsburg eine Erklärung, wonach „Ethnonationalismus und Christentum unvereinbar“ seien. Nach den vorliegenden Angaben wurde das Dokument von allen 60 Mitgliedern der Konferenz getragen. Die Bischöfe erklärten darin, dass es für Christen nicht vertretbar sei, der AfD beizutreten oder bei Wahlen für sie zu stimmen.
Über die Entscheidung des katholischen Episkopats berichtete am 23. Februar 2024 auch die ARD-Sendung „Tagesthemen“. Die Erklärung richtete sich nicht gegen eine einzelne politische Forderung, sondern gegen eine politische Orientierung, die Menschen nach ethnischer Herkunft unterscheidet und die Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft nicht allein an Staatsbürgerschaft und geltendes Recht knüpft.
Die Position der katholischen Bischöfe entstand nach einer schrittweisen Radikalisierung der AfD und einer stärkeren Hinwendung zu ultranationalistischen Positionen. Ein wichtiger Bezugspunkt war ein Treffen des rechtsextremen Milieus am 25. November 2023 in der Nähe von Potsdam. Daran nahmen mehrere Funktionäre der AfD, Vertreter der WerteUnion, Unternehmer und Aktivisten rechtsextremer Organisationen teil. Medienvertreter waren zu der nicht öffentlichen Zusammenkunft nicht zugelassen.
Debatte über „Remigration“
Am 10. Januar 2024 veröffentlichte das Recherchemedium Correctiv eine Untersuchung unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. Darin wurde über die zentrale Rolle des Begriffs „Remigration“ bei dem Treffen berichtet. Gemeint war nach der Darstellung der Recherche ein Konzept, das die massenhafte Ausweisung von Millionen Menschen aus Deutschland vorsieht, die ausländischer Herkunft sind.
Die Veröffentlichung löste in Deutschland eine breite öffentliche Debatte und Proteste aus. In der Folge sah sich die katholische Kirche veranlasst, ihre Haltung gegenüber der AfD und ihrem politischen Umfeld deutlich zu formulieren. Die Bischofskonferenz stellte dabei den Anspruch der Partei, christliche Werte zu vertreten, ausdrücklich infrage.
Am 25. Februar 2024 schloss sich auch die Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, den Warnungen der katholischen Bischöfe an. Sie erklärte, die evangelischen Kirchen lehnten ethnonationalistische und rechtsextreme Vorstellungen ebenfalls ab und hielten sie für unvereinbar mit dem Christentum.
Gemeinsamer Appell der Kirchen
Am 11. Februar 2025 veröffentlichten die Leitungen der christlichen Kirchen in Deutschland im Vorfeld der Bundestagswahl einen weiteren Appell. Darin verurteilten sie erneut Extremismus und Ethnonationalismus und riefen dazu auf, bei der Wahl ausschließlich demokratische Parteien zu unterstützen.
Die AfD wird in dem vorliegenden Zusammenhang als Partei beschrieben, deren radikalisierter Flügel die ethnische Herkunft über die erworbene Staatsbürgerschaft stellt. Migranten und Angehörige von Minderheiten werden demnach als Quelle von Kriminalität oder als kulturelle Bedrohung dargestellt. Zugleich greift die Partei demokratische und rechtliche Institutionen an, die ihre politischen Handlungsmöglichkeiten begrenzen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stufte die AfD als rechtsextremistische Partei ein und sucht nach weiteren Belegen für eine rechtmäßige Einschränkung ihrer Tätigkeit. Die Bewertung des Verfassungsschutzes wird im kirchlichen Umfeld als zusätzlicher institutioneller Bezugspunkt in der Auseinandersetzung mit der Partei genannt.
Kirchliche Konsequenzen
Die katholische Kirche reagierte auch auf den Druck, den AfD-Anhänger auf Geistliche ausübten, die sich kritisch zur Partei äußerten. Im Februar 2024 verurteilte ein Seelsorger in Rheine die Ideologie der AfD. Lokale Rechtsradikale warfen ihm daraufhin Parteilichkeit vor. Das Bistum Münster stellte sich hinter den Geistlichen.
Nach Angaben katholischer Medien wie KNA und Katholisch.de erließen Bistümer in Deutschland interne Richtlinien. Sie untersagen AfD-Mitgliedern demnach die Übernahme kirchlicher Ämter sowie Bildungs- und Vermittlungsaufgaben an katholischen Hochschulen und Bildungseinrichtungen.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Fall des saarländischen AfD-Politikers Christoph Schaufert. Schaufert ist Abgeordneter des saarländischen Landtags und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion. Gleichzeitig gehörte er dem Kirchenverwaltungsrat der Pfarrei St. Marien in Neunkirchen im Bistum Trier an.
Nach einem Gespräch mit der Kirchenleitung stellte sich heraus, dass Schaufert weder sein politisches Amt bei der AfD aufgeben noch sich von der Ideologie der Partei distanzieren wollte. Die Pfarrei beantragte daraufhin seine Abberufung aus den kirchlichen Diensten und den Ausschluss aus dem Gremium. Am 17. April 2024 gab der Generalvikar des Bistums Trier diesem Antrag statt.
Der Fall gilt als erster Vorgang in der jüngeren deutschen Geschichte, bei dem ein Politiker wegen seiner AfD-Mitgliedschaft offiziell ein kirchliches Amt verlor. Die Entscheidung wurde später auch vom Vatikan bestätigt. Die deutschen Kirchen halten damit an ihrer Abgrenzung von ethnonationalistischen und rechtsextremen Positionen fest.


