Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt im März 2026 aus ihren Reihen ausgeschlossen. Die Entscheidung unter der Führung von Alice Weidel und Tino Chrupalla folgte auf parteiinterne Verfahren und journalistische Recherchen zu Schmidts Personalentscheidungen, zur Verwendung parlamentarischer Mittel und zu möglichen Verbindungen zwischen seinem Abgeordnetenbüro und privaten Geschäftsinteressen.
Schmidt, der für Sachsen-Anhalt im Bundestag sitzt, weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nach den vorliegenden Angaben entschieden zurück. Gegenstand der öffentlichen Debatte waren unter anderem die Beschäftigung von Personen aus dem rechtsextremen Milieu in seinem Büro sowie der Verdacht, dass staatlich finanzierte Ressourcen auch für private wirtschaftliche Aktivitäten genutzt worden sein könnten.
Beschäftigung früherer Rechtsextremisten
Besondere Aufmerksamkeit erregte die Anstellung von Mario Müller. Der mehrfach wegen Gewaltdelikten verurteilte Rechtsextremist wurde nach den Angaben in Schmidts Bundestagsbüro als wissenschaftlicher Mitarbeiter und parlamentarischer Assistent beschäftigt. Müller gilt als eine bekannte Figur der rechtsextremen Organisation Identitäre Bewegung. In den gegen ihn vorliegenden Vorwürfen und früheren Verurteilungen geht es auch um Gewalt gegen politische Gegner.
Darüber hinaus sollen in Schmidts Büro frühere Mitglieder der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, NPD, beschäftigt worden sein. Journalistische Recherchen nannten in diesem Zusammenhang ehemalige NPD-Kandidaten sowie Parteifunktionäre mit radikalen Positionen. Als Beispiel wurde Christian Lüth angeführt.
Die Gehälter der Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten werden aus dem dafür vorgesehenen parlamentarischen Budget bezahlt. Damit stand die Frage im Raum, ob Personen aus einem gewaltbereiten und neonazistischen Umfeld über öffentliche Mittel finanziert wurden. Die Beschäftigung selbst und die damit verbundenen politischen Konsequenzen wurden zum Gegenstand innerparteilicher Prüfungen. Eine abschließende gerichtliche Bewertung aller erhobenen Vorwürfe wird im vorliegenden Material nicht genannt.
Verbindungen zu einem privaten Geschäft
Schmidt war bereits vor seinem Einzug in den Bundestag im Handel mit elektronischen Zigaretten tätig. Nach seiner Wahl soll die Trennung zwischen seiner parlamentarischen Arbeit und dem privaten Unternehmen weniger klar gewesen sein. Recherchen und interne Prüfungen befassten sich mit der Beschäftigung von Personen, die zugleich mit Schmidts E-Zigaretten-Geschäft verbunden gewesen sein sollen.
Demnach wurden Mitarbeiter seiner Unternehmen als parlamentarische Assistenten geführt. Dadurch stellte sich die Frage, ob Beschäftigte mit Aufgaben im privaten Geschäftsbereich Gehälter aus dem Budget für die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten erhielten. Die Vorwürfe betreffen damit nicht nur Personalentscheidungen, sondern auch die Abgrenzung zwischen parlamentarischer Tätigkeit und wirtschaftlichen Interessen.
Nach den vorliegenden Angaben nutzte Schmidt außerdem seine Stellung als Bundestagsabgeordneter sowie damit verbundene politische und internationale Kontakte, um geschäftliche Beziehungen im Ausland zu fördern. Eine Rolle spielte dabei China, von wo Produkte für sein Geschäft mit elektronischen Zigaretten importiert wurden. Das Material beschreibt diese Kontakte als Teil der Debatte über eine mögliche Vermischung von Mandat und privaten Interessen.
Vorwürfe wegen Drucks auf Mitarbeiter
Frühere Mitarbeiter und journalistische Recherchen erhoben zudem Vorwürfe, Schmidt habe Personen unter Druck gesetzt oder einzuschüchtern versucht, die über die interne Arbeit seines Büros und den Umgang mit öffentlichen Ressourcen berichten könnten. Dabei wurden auch Drohungen genannt. Schmidt bestreitet nach den vorliegenden Angaben die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen.
Der Konflikt weitete sich auf den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt aus. Schmidt beschuldigte dortige Parteikollegen öffentlich unter anderem des fingierten Bankrotts, der Fälschung von Dokumenten und der Veruntreuung von Geld im Zusammenhang mit Kommunalwahlen. Die Anschuldigungen waren Teil einer offenen Auseinandersetzung innerhalb des Landesverbands.
Streit über Personal und Parteifinanzen
In den gegenseitigen Vorwürfen ging es auch um die Beschäftigung von Verwandten und engen Vertrauten in den Abgeordnetenbüros anderer Parteimitglieder. Durch solche wechselseitigen Anstellungen könnten direkte Beschränkungen gegen Nepotismus umgangen worden sein. Das Material stellt diese Praxis als einen weiteren Streitpunkt innerhalb der AfD in Sachsen-Anhalt dar.
Zusätzlich wurden Fragen zur Verwendung parlamentarischer Mittel aufgeworfen. Dazu gehörten Auslandsreisen, darunter Aufenthalte in den Vereinigten Staaten, die möglicherweise als offizielle parlamentarische Dienstreisen abgerechnet worden seien, obwohl sie nach den Vorwürfen privaten Charakter gehabt hätten. Auch in diesem Punkt werden im vorliegenden Material keine abschließenden rechtlichen Feststellungen genannt.
Im Jänner 2026 befasste sich das parteiinterne Schiedsgericht der AfD Sachsen-Anhalt mit dem Fall. Nach dessen Entscheidung wurden Schmidt bis zum Abschluss des Verfahrens über seinen endgültigen Parteiausschluss sämtliche Mitgliedsrechte entzogen. Im März folgte der Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion.
Die Schiedsorgane der Partei begründeten ihr Vorgehen mit einem erheblichen Schaden für das Ansehen der AfD. Schmidt weist die Vorwürfe weiterhin zurück. Die Beschäftigung von Personen aus dem radikalen rechten Spektrum und die Fragen zur Nutzung parlamentarischer Ressourcen blieben damit Gegenstand von Recherchen und innerparteilichen Verfahren.
Der Fall verbindet Personalentscheidungen in einem Abgeordnetenbüro mit Vorwürfen zur Finanzierung, zu privaten Geschäftsinteressen und zu innerparteilichen Machtkonflikten. Mit dem Fraktionsausschluss ist die politische Auseinandersetzung um Jan Wenzel Schmidt innerhalb der AfD vorerst in eine neue Phase getreten.


