Die Europäische Union hat den deutschen Staatsbürger Thomas Röper wegen seiner Unterstützung russischer Wahl- und Referendumsinszenierungen in besetzten ukrainischen Gebieten sanktioniert. Der Rat der EU nahm Röper am 20. Mai 2025 in die Sanktionsliste zur Bekämpfung russischer Destabilisierungsaktivitäten auf. Vorgesehen sind das Einfrieren von Vermögenswerten, ein Verbot der Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen sowie ein Einreiseverbot in die EU.
Röper betreibt das deutschsprachige Medium „Anti-Spiegel“, lebt nach Angaben der EU in Sankt Petersburg und tritt regelmäßig im russischen Informationsraum auf. Im offiziellen Sanktionsbeschluss wird er als deutscher Staatsbürger bezeichnet, der am 26. November 1971 in Bremen geboren wurde. Die EU wirft ihm vor, über sein Netzwerk systematisch Falschinformationen über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu verbreiten und die Haltung des deutschen Publikums zur Unterstützung der Ukraine beeinflussen zu wollen.
Wiederholte Teilnahme an russischen Wahlveranstaltungen
Die European Platform for Democratic Elections (EPDE) dokumentierte Röpers Teilnahme an mehreren politischen Verfahren Russlands in besetzten Teilen der Ukraine. 2022 trat er als „Beobachter“ bei dem von Russland organisierten sogenannten Referendum über den Anschluss des besetzten Teils der Region Cherson an Russland auf. 2023 nahm er an russischen Regional- und Kommunalwahlen in besetzten ukrainischen Gebieten teil.
Auch bei der russischen Präsidentschaftswahl 2024 wurde Röper erneut unter den ausländischen Teilnehmern geführt. Seine Beteiligung beschränkte sich damit nicht auf eine einzelne Reise oder ein einzelnes Ereignis. Er war wiederholt bei Verfahren präsent, die Russland zur politischen Darstellung und internationalen Rechtfertigung seiner Kontrolle über besetzte ukrainische Gebiete einsetzt.
Der Rat der EU verband die Sanktionen ausdrücklich mit diesen Aktivitäten. In der Begründung heißt es, Röper habe als Wahl-„Beobachter“ zur Legitimierung der illegalen Annexion ukrainischer Gebiete beigetragen und an der Kampagne zur Bewerbung des illegalen russischen „Referendums“ in den besetzten Gebieten teilgenommen. Im selben Beschluss wird außerdem festgehalten, dass er als Vermittler der Position der russischen Regierung aufgetreten sei, unter anderem bei einer Sitzung des UN-Sicherheitsrats im Arria-Format.
Ausländische Teilnehmer bei der Präsidentschaftswahl
Besonders deutlich zeigte sich die russische Praxis bei der Präsidentschaftswahl vom 15. bis 17. März 2024. Moskau lud keine Mission des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/ODIHR) ein. Die OSZE-Teilnehmerstaaten hatten sich zuvor grundsätzlich dazu verpflichtet, internationale Beobachter einzuladen.
Stattdessen erklärte die russische Zentrale Wahlkommission, 1115 ausländische „Beobachter und Experten“ aus 129 Staaten seien an den Wahlveranstaltungen beteiligt gewesen. Die EPDE stellte fest, dass es Russland 2024 schwerer gefallen sei, amtierende und international bekannte Politiker aus EU-Staaten für solche Missionen zu gewinnen. An ihre Stelle seien verstärkt Blogger, Aktivisten, ehemalige Politiker und Personen getreten, die bereits an kremlfreundlichen Veranstaltungen teilgenommen hatten.
Röper entsprach diesem Muster. Er hatte bereits Erfahrungen mit dem russischen sogenannten Referendum von 2022 und den russischen Wahlverfahren in besetzten Gebieten im Jahr 2023. Seine öffentliche Einschätzung der Verfahren war daher nicht die eines erstmals eingeladenen Beobachters, sondern erfolgte im Rahmen einer wiederholten Beteiligung an russischen politischen Veranstaltungen.
Keine unabhängige internationale Wahlbeobachtung
Die Bezeichnung als „Beobachter“ entspricht nach den vorliegenden Angaben nicht den Standards einer unabhängigen internationalen Wahlbeobachtung. Eine vollwertige Beobachtungsmission prüft nicht nur die Abläufe in einzelnen Wahllokalen. Sie bewertet den gesamten Wahlzyklus: die rechtlichen Grundlagen, die Registrierung von Kandidaten, die Bedingungen des Wahlkampfs, die Arbeit der Medien, möglichen Druck auf Wähler, die Wählerlisten, das Wahlgeheimnis, die Auszählung und den Umgang mit Beschwerden.
In den öffentlich zugänglichen Materialien zu Röpers Tätigkeit ist keine eigenständige Methodik für eine solche Beobachtung und kein ausführlicher unabhängiger Bericht zu diesen Bereichen dokumentiert. Seine Teilnahme wurde vielmehr vor allem von kurzen öffentlichen Einschätzungen zur Organisation der Abstimmung begleitet. Die Bewertung einzelner Wahllokale ersetzt damit keine systematische Beurteilung des gesamten Wahlprozesses.
Rechtlicher Status der Abstimmungen
Unabhängig von der technischen Organisation einzelner Wahllokale besteht zudem eine grundlegende rechtliche Frage. Russische Wahlen in den besetzten Teilen der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson sowie auf der Krim und in Sewastopol wurden außerhalb des ukrainischen Rechts und unter Kontrolle russischer Besatzungsstrukturen durchgeführt.
Die EU erklärte offiziell, dass die Durchführung der russischen Präsidentschaftswahl auf besetztem ukrainischem Gebiet gegen das Völkerrecht, die Charta der Vereinten Nationen sowie die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine verstößt. Eine Bewertung der Abläufe in einem einzelnen Wahllokal kann daher aus Sicht der EU den Umstand nicht rechtfertigen oder legitimieren, dass Russland dort Wahlen abgehalten hat.
Für die russische Informationskampagne ist Röpers deutsche Staatsangehörigkeit von besonderem Wert. In der russischen Darstellung wird er als „deutscher Journalist“ oder „Experte aus Deutschland“ präsentiert. Weniger hervorgehoben werden dabei sein langjähriger Aufenthalt in Russland, sein prorussisches deutschsprachiges Medienangebot, seine Zusammenarbeit mit RT und seine wiederholte Teilnahme an ähnlichen Veranstaltungen.
Auf diese Weise wird die persönliche Position eines einzelnen Autors als Hinweis auf eine breitere Unterstützung russischer Handlungen im europäischen Medienumfeld verwendet. Die EU-Sanktionen bleiben bis auf Weiteres der formelle institutionelle Rahmen für den Umgang mit Röpers Aktivitäten.


