Wüst schlägt Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbots vor

September 15, 2026 18:45
Wüst schlägt Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbots vor
Wüst schlägt Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbots vor

Nach dem Erfolg der AfD in Sachsen-Anhalt hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen. Sie soll prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Verbot der Partei vorliegen. Zugleich gingen in Hamburg am 13. September rund 25.000 Menschen gegen Rechtsextremismus und den wachsenden Einfluss rechtsradikaler Parteien auf die Straße.

Demonstration in Hamburg

Die Demonstration stand unter dem Motto „Zeit zu handeln – Freiheit muss verteidigt werden“. Aufgerufen hatten das Bündnis „Zusammen gegen Rechts Hamburg“, die Initiative „Prüf“, Fridays for Future und weitere Organisationen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer protestierten gegen die Stärkung rechtsradikaler Parteien und forderten einen entschiedeneren Schutz demokratischer Grundsätze.

Zu den Rednerinnen und Rednern gehörten die Bischöfin Kirsten Fehrs, die Vorsitzende des Hamburger Deutschen Gewerkschaftsbundes, Tanja Chawla, die stellvertretende Vorsitzende der Schura Hamburg, Özlem Nas, sowie der Musiker Axel Bosse. Die Veranstalter verbanden die Kundgebung mit dem Aufruf, sich gegen rechtsextreme politische Kräfte zu organisieren.

Über die Kundgebung und die politischen Reaktionen berichtete auch die Berichterstattung zur Hamburger Demonstration. Die Zahl der Teilnehmer wurde mit rund 25.000 angegeben.

Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen

Wüst brachte eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ins Gespräch, die sich mit den rechtlichen und politischen Voraussetzungen eines möglichen Verbots der AfD befassen soll. Sein Vorstoß erfolgte nach dem Abschneiden der Partei in Sachsen-Anhalt. Eine konkrete Entscheidung über ein Verbotsverfahren ist damit nicht verbunden.

Die Initiative „Prüf“ fordert eine Überprüfung sämtlicher Parteien durch das Bundesverfassungsgericht, die vom Verfassungsschutz als „Verdachtsfälle“ oder als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden. Ihr Anliegen ist es, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein mögliches Parteiverbot gerichtlich klären zu lassen.

Die Forderung nach einer Prüfung richtet sich damit nicht nur auf die AfD, sondern grundsätzlich auf alle Parteien, die nach Angaben der Initiative in eine dieser Kategorien des Verfassungsschutzes fallen. Die Initiative will eine Befassung des Bundesverfassungsgerichts erreichen. Über die Zulässigkeit und die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens wurde in dem vorliegenden Bericht keine Entscheidung genannt.

Skepsis unter Politikerinnen und Politikern

In der deutschen Politik gibt es zugleich Vorbehalte gegenüber einem Verbotsverfahren. Viele Politikerinnen und Politiker stehen der Idee skeptisch gegenüber. Der Vorschlag Wüsts zielt daher zunächst auf eine gemeinsame Prüfung durch Bund und Länder, nicht auf die unmittelbare Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens.

Die Debatte findet vor dem Hintergrund einer wachsenden Unterstützung für die AfD statt. Die Organisatoren der Hamburger Demonstration und die Befürworter einer rechtlichen Prüfung verlangen deshalb eine stärkere gesellschaftliche und politische Mobilisierung gegen rechtsradikale Parteien. Sie wollen verhindern, dass deren derzeitige Wahlerfolge in politische Regierungsverantwortung umgewandelt werden.

In diesem Zusammenhang verweisen die Initiatoren auf mögliche Auswirkungen auf die Unabhängigkeit von Gerichten und Medien, auf die Rechte nationaler Minderheiten, auf die Freiheit der Zivilgesellschaft sowie auf die demokratischen Kontrollmechanismen. Diese Punkte wurden von den Organisatoren als Bereiche genannt, die aus ihrer Sicht geschützt werden müssten.

Eine Entscheidung über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren liegt damit weiterhin nicht vor. Zunächst steht die politische Forderung nach einer gemeinsamen Prüfung durch Bund und Länder im Raum.

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