Ungarns Außenministerin Orbán erstattet Anzeige wegen Szijjártós Privatflügen

September 16, 2026 19:15
Ungarns Außenministerin Orbán erstattet Anzeige wegen Szijjártós Privatflügen
Ungarns Außenministerin Orbán erstattet Anzeige wegen Szijjártós Privatflügen

Die ungarische Außenministerin Anita Orbán hat am 15. September 2026 eine Strafanzeige gegen die Nutzung von Privat- und militärischen Sonderflügen durch den früheren Außenminister Peter Szijjártó und seine Delegationen eingebracht. Der Verdacht lautet auf „unredliche Geschäftsführung, die einen besonders großen Vermögensschaden verursacht hat“. Ein am selben Tag veröffentlichter Bericht zu Anzeige und Flugkosten beziffert die Ausgaben nach den vorliegenden Angaben auf rund 4,8 Milliarden Forint.

Die Kosten sollen im Zeitraum von 2022 bis 2026 angefallen sein. In dieser Zeit hätten Szijjártó und die von ihm geleiteten Delegationen regelmäßig Privatjets oder militärische Sonderflüge genutzt, statt Linienverbindungen zu nehmen. Nach den Angaben aus dem Audit lagen die Ausgaben für diese Flüge im Durchschnitt mehr als fünfmal über den Kosten eines Business-Class-Tickets auf regulären Verbindungen.

Audit prüfte Flüge von 2022 bis 2026

Die Prüfung bezog sich auf die Reiseorganisation des Außenministeriums und auf die Auswahl der jeweiligen Flugverbindungen. Im Mittelpunkt steht damit nicht nur die Höhe der Gesamtausgaben, sondern auch die Frage, unter welchen Bedingungen Sonderflüge beauftragt und genehmigt wurden.

Die internen Vorschriften des ungarischen Außenministeriums verlangten den vorliegenden Angaben zufolge einen sparsamen Umgang mit staatlichen Mitteln. Bestimmungen, die eine Anmietung von Privatflugzeugen ausdrücklich erlaubt hätten, seien in diesen Regeln nicht enthalten gewesen. Die Anzeige stützt sich auf den Verdacht, dass die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit bei den Flügen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Mehrere der geprüften Sonderflüge führten demnach über kurze Strecken. Genannt werden Bratislava, Wien und Belgrad. Die Orte liegen in der näheren europäischen Nachbarschaft Ungarns. Für einzelne Flüge soll die Entscheidung außerdem erst einen Tag vor dem Abflug getroffen worden sein.

Kurze Strecken und kurzfristige Genehmigungen

Die Kombination aus den hohen Kosten, den kurzen Flugstrecken und den kurzfristigen Entscheidungen ist Teil der Prüfung, die der Anzeige zugrunde liegt. Aus den Angaben geht nicht hervor, dass jeder einzelne Flug denselben Ablauf hatte. Festgehalten wird jedoch, dass Sonderverbindungen wiederholt eingesetzt worden seien und dass sich die Gesamtsumme über mehrere Jahre auf rund 4,8 Milliarden Forint belaufen habe.

Die Anzeige richtet sich auf einen Verdacht und stellt noch keine gerichtliche Feststellung einer strafbaren Handlung dar. Ob es zu einem Verfahren kommt und wie die einzelnen Flüge rechtlich bewertet werden, ist in den vorliegenden Angaben nicht mitgeteilt. Ebenso liegt keine Stellungnahme Szijjártós oder seiner früheren Delegationen vor.

Peter Szijjártó war im genannten Zeitraum ungarischer Außenminister. Die nun veröffentlichte Prüfung betrifft nach den vorliegenden Informationen die von ihm und seinen Delegationen genutzten Flugmöglichkeiten sowie die dafür eingesetzten öffentlichen Mittel. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Entscheidungen mit den internen Vorgaben des Ministeriums zur Sparsamkeit vereinbar waren.

Die vorliegenden Angaben enthalten zudem politische Vorwürfe gegen die frühere Leitung des Außenministeriums. Dabei wird die Nutzung von Businessjets als Beispiel für einen privilegierten Zugang zu staatlichen Ressourcen dargestellt. Diese Bewertung ist Teil der politischen Einordnung der Anzeige; der konkrete strafrechtliche Verdacht bezieht sich auf die vermutete unredliche Geschäftsführung und den möglichen Vermögensschaden.

Eine abschließende Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortung liegt nach den vorliegenden Informationen nicht vor. Dokumentiert sind bislang die Anzeige, die Ergebnisse des Audits, die genannten Flugkosten und die Angaben zu den geprüften Verbindungen.

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