Russland plant Wahlen 2026 ohne politische Konkurrenz und auf besetzten ukrainischen Gebieten

September 16, 2026 10:30
Russland plant Wahlen 2026 ohne politische Konkurrenz und auf besetzten ukrainischen Gebieten
Russland plant Wahlen 2026 ohne politische Konkurrenz und auf besetzten ukrainischen Gebieten

Russland will vom 18. bis 20. September 2026 seinen „Einheitlichen Wahltag“ abhalten. Vorgesehen sind unter anderem die Wahl zur Staatsduma der neunten Legislaturperiode, regionale Parlamentswahlen in 39 Föderationssubjekten, Kommunalwahlen in zahlreichen Regionen sowie die Bestimmung von Gouverneuren in acht Föderationssubjekten. Die vorliegenden Thesen bewerten den Urnengang als politisch nicht legitim, weil unabhängige Kandidaten ausgeschlossen würden, eine echte Konkurrenz fehle und Russland Wahlen auch in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine abhalten wolle.

Die Kritik richtet sich damit sowohl gegen die innerstaatlichen Bedingungen der Wahl als auch gegen deren territoriale Ausdehnung. Genannt werden die Krim, die Stadt Sewastopol sowie die von Russland besetzten Teile der Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Nach den in den Thesen angeführten Resolutionen der UN-Generalversammlung – A/RES/68/262 vom 27. März 2014, A/RES/ES-11/4 vom 12. Oktober 2022, A/RES/ES-11/6 vom 23. Februar 2023, A/RES/79/184 vom 17. Dezember 2024 und A/RES/80/223 vom 18. Dezember 2025 – haben Versuche, den Status dieser ukrainischen Gebiete zu verändern, keine rechtlichen Folgen. Wahlen dort werden in den Thesen daher als völkerrechtswidrig und illegitim bezeichnet.

Begrenzte Auswahl für die Wähler

Als zentrale Eigenschaft der bevorstehenden Wahlen wird die fehlende politische Konkurrenz beschrieben. Unabhängige und oppositionelle Bewerber seien ausgeschlossen, an der Teilnahme gehindert oder ins Ausland gedrängt worden. Oppositionspolitiker seien inhaftiert, physisch beseitigt oder von einer Kandidatur ausgeschlossen worden. Neue politische Projekte würden bereits bei der Registrierung durch die Zentrale Wahlkommission unter formalen und nach Darstellung der Thesen vorgeschobenen Gründen blockiert.

Die Parteien, die für den föderalen Stimmzettel zugelassen sind, würden demnach innerhalb der Machtvertikale von Präsident Wladimir Putin agieren. Sie nähmen die Rolle einer vom Kreml kontrollierten „Taschenopposition“ ein. Das politische Feld sei damit auf jene Kräfte reduziert, die den grundlegenden Kurs der Führung nicht infrage stellten.

Besonders ausführlich wird der Ausschluss der Partei Jabloko behandelt. Die Partei hatte über Jahre innerhalb der vom Kreml zugelassenen „systemischen Opposition“ gearbeitet. Am 10. Juni 2026 gab das Oberste Gericht Russlands dem Antrag der kremlnahen Partei Rodina statt und hob die Registrierung der föderalen Liste von Jabloko auf. Am 17. August bestätigte die Berufungsinstanz diese Entscheidung; sie wurde damit rechtskräftig.

Als formale Gründe wurden angebliche ausländische Finanzierung und Einwände gegen Parteikonten in sozialen Netzwerken genannt. In den Thesen wird hingegen die ablehnende Haltung von Jabloko zum Krieg als maßgeblicher politischer Grund angeführt. Kandidaten der Partei, die in Einerwahlkreisen antraten, mussten ihre Kampagnen teilweise auf ihren eigenen Namen und lokale Themen ausrichten, nachdem das Parteienlabel auf dem föderalen Stimmzettel weggefallen war. Regionale Wahlkommissionen und lokale Gerichte hätten anschließend auch gegen mehrere dieser Kandidaten vorgegangen.

Verwaltung als Wahlkampfinstrument

Die vorliegenden Thesen beschreiben den Einsatz staatlicher Ressourcen als feste Methode der Mobilisierung. Betroffen seien vor allem Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, darunter Lehrer, Ärzte, Mitarbeiter kommunaler Betriebe und Staatsbedienstete. Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes oder dem Entzug von Prämien würden sie zur Stimmabgabe für die Partei Einiges Russland gedrängt.

Als besonders intensive Form des Drucks wird die verpflichtende Registrierung für elektronische Stimmabgabe genannt. Beschäftigte müssten demnach teilweise Bildschirmfotos vorlegen oder ihre Stimmabgabe durch Fotos des ausgefüllten Wahlzettels dokumentieren. Dadurch werde die geheime Wahl faktisch ausgehöhlt. Der Wahlvorgang erscheine in dieser Darstellung als Wettbewerb regionaler Behörden um Loyalitätsnachweise gegenüber der Präsidialverwaltung.

Auch Schüler würden für Wahlkampfaktivitäten zugunsten von Einiges Russland eingesetzt. Russische Lehrkräfte wiesen Jugendliche an, Wahlbroschüren der Regierungspartei zu verteilen. Dies geschehe nach den Angaben nicht außerhalb des Unterrichts, sondern anstelle regulärer Schulstunden. Die Nutzung von Schülern für Wahlwerbung sei nach russischem Recht untersagt, werde aber dennoch praktiziert.

Als konkretes Beispiel für die Finanzierung der Kampagne wird ein Vorgang in der Region Kursk angeführt. Sergej Murawjow, Leiter des regionalen Exekutivkomitees von Einiges Russland, habe im August nach Unterstützern für die Wahlkampagne gesucht. Er wandte sich demnach an Wladimir Charin, den Leiter der lokalen gemeinnützigen Organisation „Kursker Fonds zur Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit und Entwicklung“, und bat um eine „freiwillige Spende“ von 30 Millionen Rubel.

Medien, Beobachtung und elektronische Stimmabgabe

Die Partei Einiges Russland und staatliche Stellen verfügen nach Darstellung der Thesen über eine dominierende Stellung bei der öffentlichen Meinungsbildung. Genannt werden föderale Fernsehsender, Medienholdings und eine umfangreiche Außenwerbung der Partei, die mit staatlichen Sozialkampagnen verbunden werde. Unabhängige Bewerber und Kräfte, die den Kurs des Kremls kritisieren, hätten keinen gleichberechtigten Zugang zu den Medien. Ihre Aktivitäten würden durch Zensur, die Sperre von Internetangeboten und Strafdrohungen wegen angeblicher „Diskreditierung der Armee“ oder der Verbreitung sogenannter „Falschnachrichten“ eingeschränkt.

Unabhängige Wahlbeobachtung sei in den vergangenen Jahren ebenfalls zurückgedrängt worden. Das Recht unabhängiger Medien, zivilgesellschaftlicher Organisationen und oppositioneller Kandidaten, Beobachter zu entsenden, wurde nach den vorliegenden Angaben eingeschränkt. Auch Mitglieder von Wahlkommissionen mit beratender Stimme hätten ihre Kontrollfunktion weitgehend verloren.

Die Kombination aus dreitägiger Stimmabgabe vom 18. bis 20. September, elektronischer Fernwahl und der nächtlichen Aufbewahrung von Stimmzetteln in Sicherheitsbehältern schaffe Bedingungen, die externe Beobachter nur schwer kontrollieren könnten. Eine unabhängige Überprüfung der Ergebnisse werde dadurch erschwert. Am 31. August 2026 stellte der Koordinierungsrat der Gesellschaftlichen Kammer Russlands außerdem eine neue Fassung des Ethikkodex für öffentliche Wahlbeobachter vor und billigte sie unmittelbar. Beobachtern wurde danach untersagt, öffentlich auf Verstöße hinzuweisen, wenn dies das Vertrauen in das Wahlsystem „untergraben“ könnte.

Stimmabgabe im Ausland

Auch die Wahllokale im Ausland werden in den Thesen als politisches Instrument der russischen Führung beschrieben. Die diplomatischen Vertretungen Russlands würden den Zugang durch eine geringere Zahl von Wahllokalen und erschwerte logistische Bedingungen begrenzen. Zugleich versuche der Kreml, über prorussische Organisationen im Ausland regimefreundliche Gruppen zu mobilisieren.

Für russische Staatsbürger, die das Land zwischen 2014 und 2026 verlassen haben, sei nach dieser Darstellung nur der föderale Stimmzettel vorgesehen. Die Organisation der Auslandswahl diene damit nicht allein der Wahrnehmung von Bürgerrechten, sondern werde auch zur Darstellung einer breiten Unterstützung für den Kurs der russischen Führung eingesetzt. Die Bewertung der Wahlen wird damit an die Bedingungen innerhalb Russlands und an die geplante Stimmabgabe in den besetzten ukrainischen Gebieten geknüpft.

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