Nationalrat beschließt „Aktivpension“
In seiner ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause hat der Nationalrat am Mittwoch die „Aktivpension“ beschlossen. Diese Steuervergünstigung richtet sich an Personen, die im Pensionsalter weiterhin beruflich tätig sind und kann bis zu 1.250 Euro pro Monat betragen.
Voraussetzung für den vollen Bonus ist die Erfüllung von 40 Versicherungsjahren. Für Männer gilt diese Bedingung bereits mit der Einführung der Regelung. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde beschlossen, dass ukrainische Vertriebene keine Familienbeihilfe mehr parallel zur Grundversorgung beziehen können. Diese Leistung wird nicht mehr an die Arbeitsfähigkeit oder eine AMS-Vormerkung gekoppelt.
Zusätzlich erhält der Ausgleichstaxfonds mehr Mittel zur Förderung der Beschäftigung von behinderten Menschen. Der Plenartag beginnt mit zwei „Aktuellen Stunden“: Die erste befasst sich mit Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosigkeit, während die zweite den Abbau europäischer Bürokratie thematisiert.
Einordnung
Die Einführung der „Aktivpension“ trägt zur Unterstützung von Pensionsbeziehern bei, die weiterhin arbeiten möchten. Die Änderung zur Familienbeihilfe für ukrainische Vertriebene könnte jedoch deren finanzielle Situation verschärfen. Die Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosigkeit sind angesichts steigender Arbeitslosenzahlen in der EU von Bedeutung.


