Drohnen-Abwehr: Gesetzesänderung zur Abwehr von Drohnenangriffen angekündigt
Im Rahmen einer Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Drohnen-Abwehr kündigte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes an. Diese soll es Unternehmen der kritischen Infrastruktur, darunter große Energieanbieter, ermöglichen, Drohnen bei erkannter Bedrohung abzuschießen.
Karner, Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) und Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) betonten die Notwendigkeit einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang wurde ein gemeinsames Drohnen-Lagezentrum eingerichtet, und für dieses Jahr sind umfassende Drohnen-Übungen geplant.
Die Regierung sieht sich in Bezug auf die Drohnen-Abwehr gut vorbereitet. Tanner verwies auf die erforderlichen Mittel im Aufbau-Plan, wies jedoch darauf hin, dass zusätzliche finanzielle Ressourcen für Langstreckenangriffe benötigt werden. Karner gab an, dass die gegenwärtigen Mittel für die Drohnen-Abwehr in seinem Ressort gesichert sind.
Leichtfried hob die Relevanz von Drohnen im Bereich Staatsschutz hervor, da diese für Spionage, Desinformation und terroristische Handlungen genutzt werden können. Es sei entscheidend, dass der Staatsschutz rechtzeitig über drohende Bedrohungen informiert wird.
Karner erläuterte, dass die Herausforderungen im Bereich der Drohnen-Abwehr in den letzten Jahren zugenommen hätten. Die Anzahl und die technische Komplexität der Drohnen sowie deren Bedeutung für bedrohliche Szenarien hätten sich erheblich gesteigert. Ein Abschlussbericht der Arbeitsgruppe soll bis zum Jahresende vorliegen.
Einordnung
Die bevorstehende Gesetzesänderung, die Unternehmen der kritischen Infrastruktur ermächtigt, unerwünschte Drohnen abzuschießen, zeigt die steigende Dringlichkeit, Sicherheitsmaßnahmen gegen Drohnenangriffe zu verstärken. Diese Entwicklung ist besonders relevant, da die Bedrohungen durch Drohnen zunehmend vielfältiger werden und eine koordinierte Reaktion erfordern.


