Der ehemalige Angehörige der belarussischen Spezialeinheit SOBR, Juri Garawski, hat in einem Schweizer Berufungsverfahren den belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko mit der Entführung und geplanten Tötung mehrerer politischer Gegner in Verbindung gebracht. Bei der Verhandlung am 22. September 2026 erklärte Garawski, der Befehl zur Beseitigung der Verschleppten sei von Lukaschenko und dem damaligen Staatssekretär des Sicherheitsrats, Wiktor Scheiman, ausgegangen.
Nach seiner Darstellung wurde die Anweisung über den früheren Innenminister Juri Siwakow und den SOBR-Kommandanten Dmitri Pawlitschenko weitergegeben. Der Befehl sei mündlich erteilt worden, sagte Garawski. Anschließend beantwortete er nach den vorliegenden Angaben keine Fragen des Anwalts der Opferfamilien und anderer Prozessbeteiligter.
Berufungsverfahren in der Schweiz
Das Verfahren betrifft die Entführungen des früheren belarussischen Innenministers Juri Sacharenko, des ehemaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten Wiktor Hantschar und des Geschäftsmanns Anatoli Krasowski. Die drei Männer verschwanden 1999. Garawski wird vorgeworfen, an den Verschleppungen beteiligt gewesen zu sein.
Am 22. September wurde in der Schweiz die Berufung gegen das Urteil erster Instanz verhandelt. Das erstinstanzliche Gericht hatte Garawski 2023 freigesprochen. Es verwies auf Widersprüche in seinen Aussagen und auf einen Mangel an Beweisen. Zugleich hielt das Gericht fest, dass staatliche Stellen an den Fällen beteiligt gewesen sein könnten.
Die Berufung wurde von Angehörigen der verschwundenen Männer eingebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ebenfalls Beschwerde eingelegt, diese später jedoch zurückgezogen. Damit wird das Verfahren im Wesentlichen auf Grundlage des Rechtsmittels der Opferfamilien fortgeführt.
Garawskis Aussagen bilden dabei einen zentralen Bestandteil der Verhandlung. Er ordnete die Befehlskette nach seinen Angaben dem damaligen politischen und sicherheitsstaatlichen Umfeld Lukaschenkos zu. Seine Schilderung bezieht sich auf die Entführung der drei Männer sowie auf den anschließenden Befehl, sie zu töten.
Aussagen zu den belarussischen Sicherheitsstrukturen
Die von Garawski genannte Abfolge führt vom Präsidenten und dem damaligen Sekretär des Sicherheitsrats über den Innenminister und den Kommandanten der Spezialeinheit bis zu den mutmaßlich unmittelbar beteiligten Kräften. Ob und in welchem Umfang diese Angaben im Berufungsverfahren durch weitere Beweismittel bestätigt werden, ist Gegenstand der gerichtlichen Prüfung.
Die Entführungen der drei Männer sind in Belarus seit Jahren Gegenstand politischer und menschenrechtlicher Auseinandersetzungen. Eine abschließende strafrechtliche Aufarbeitung in Belarus ist nach den im Zusammenhang mit dem Verfahren vorliegenden Angaben nicht erfolgt. Die Rolle staatlicher Strukturen wurde im Urteil erster Instanz zwar als möglich bezeichnet, führte dort aber nicht zu einem Schuldspruch gegen Garawski.
Die Familien der Verschwundenen verfolgen das Verfahren in der Schweiz weiter. Ihr Rechtsmittel richtet sich gegen den Freispruch des früheren SOBR-Angehörigen und soll eine erneute Prüfung seiner Beteiligung an den Vorgängen ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft ist nach dem Rückzug ihrer eigenen Beschwerde nicht mehr als Berufungsführerin beteiligt.
Die belarussische Menschenrechtsorganisation Viasna berichtete über die Verhandlung und Garawskis Aussagen. In dem Verfahren geht es weiterhin um die Beweiskraft seiner Angaben, die Widersprüche in früheren Aussagen und die Frage, ob eine persönliche strafrechtliche Verantwortung für die Entführungen nachgewiesen werden kann.
Garawski hatte bereits im erstinstanzlichen Verfahren eine Rolle bei den Ereignissen geschildert. Das Gericht bewertete seine Angaben damals jedoch als nicht ausreichend verlässlich und sprach ihn frei. In der Berufungsverhandlung bestätigte er nun erneut, dass die Anweisung zur Tötung der entführten politischen Gegner aus dem Umfeld Lukaschenkos gekommen sei.
Nach seiner Aussage waren neben Lukaschenko auch Scheiman, Siwakow und Pawlitschenko in die Weitergabe des Befehls eingebunden. Die genannten Personen werden damit in seiner Darstellung unterschiedlichen Ebenen der politischen und operativen Befehlskette zugeordnet. Eine gerichtliche Entscheidung im Berufungsverfahren lag zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht vor.
Die Angehörigen von Sacharenko, Hantschar und Krasowski warten damit weiterhin auf eine gerichtliche Klärung der Vorgänge aus dem Jahr 1999. Im Mittelpunkt des Schweizer Verfahrens stehen Garawskis Aussagen und ihre rechtliche Bewertung.


