Die Europäische Union bereitet strengere Visa-Regeln für russische Staatsangehörige vor. Polen, Schweden und Estland verlangen eine gemeinsame Antwort auf Sicherheitsrisiken, die mehrere europäische Regierungen mit mutmaßlichen russischen Aktivitäten in Verbindung bringen. Die Europäische Kommission will ihren formellen Vorschlag voraussichtlich im Januar 2027 vorlegen – und gerät damit bereits jetzt unter Druck, schneller zu handeln.
Die Debatte reicht über die Frage hinaus, wie viele russische Touristen künftig nach Europa reisen dürfen. Im Jahr 2025 stellten Schengen-Staaten rund 478.000 touristische Visa für russische Bürger aus, viele davon mit mehrfacher Einreise. Die Zahl belegt keinen Missbrauch und sagt nichts über einzelne Antragsteller aus. Sie zeigt jedoch, welche Reichweite eine gemeinsame europäische Entscheidung hätte.
Im Zentrum steht ein strukturelles Problem: Die Außengrenze des Schengen-Raums ist gemeinsam, Visa werden aber weiterhin von den einzelnen Staaten erteilt. Unterschiedliche nationale Regeln können deshalb Auswirkungen auf alle Mitgliedstaaten haben.
Ein gemeinsamer Raum, unterschiedliche Entscheidungen
Ein Schengen-Visum wird von einem bestimmten Land ausgestellt, ermöglicht unter den geltenden Voraussetzungen aber Reisen in große Teile des grenzkontrollfreien Raums. Wer in einem Staat abgewiesen wird, kann zudem versuchen, einen Antrag in einem anderen Land zu stellen. Das ist nicht automatisch ein Verstoß gegen die Regeln. Regierungen, die auf eine einheitliche Linie drängen, sehen darin jedoch eine mögliche Schwachstelle, wenn sich Prüfstandards und Genehmigungspraxis deutlich unterscheiden.
Bereits im Juni forderten neun EU-Staaten gemeinsam mit Island und Norwegen einen abgestimmteren Umgang mit Visa für russische Staatsangehörige. Polen, Schweden und Estland verbinden diese Forderung nun mit dem Wunsch nach schärferen Beschränkungen. Ihre Argumentation: Einzelne nationale Maßnahmen könnten ihre Wirkung verlieren, solange andere Staaten deutlich großzügigere Verfahren beibehalten.
Der schwedische Justizminister Gunnar Strömmer bezeichnete das derzeitige Visa-System als Sicherheitsproblem. Hintergrund seien Sorgen über Sabotage, Brandstiftungen und andere Formen hybrider Aktivitäten, die von mehreren europäischen Regierungen mit russischen staatlichen Strukturen in Verbindung gebracht werden. Dabei handelt es sich um Verdachtsmomente und sicherheitspolitische Bewertungen möglicher Operationen. Daraus folgt nicht, dass gewöhnliche russische Reisende an Straftaten beteiligt sind.
Auch der EU-Kommissar für Migration, Magnus Brunner, rief die Mitgliedstaaten dazu auf, weniger Visa an russische Staatsangehörige auszustellen. Man wisse „nie, wer diese Touristen wirklich sind“, sagte Brunner. Die Äußerung begründet eine strengere Prüfung mit Unsicherheit über die Hintergründe von Antragstellern; sie ist kein Beleg dafür, dass jeder russische Reisende eine Gefahr darstellt.
Politico berichtete über die geplanten Reisebeschränkungen.
Estland will ehemalige Soldaten ausschließen
Den weitreichendsten Vorschlag hat bislang Estland vorgelegt. Tallinn möchte ehemaligen Angehörigen der russischen Streitkräfte die Einreise in die EU grundsätzlich verwehren. Nach Schätzung der estnischen Behörden betrifft diese Kategorie rund 650.000 Menschen.
Der estnische Außenminister Margus Tsahkna warnt, ein Teil der ehemaligen Militärangehörigen könne von russischen Sicherheitsdiensten für terroristische Anschläge, Sabotage, Gewalt oder Einflussoperationen eingesetzt werden. Das ist eine Einschätzung der estnischen Regierung zu einem möglichen Risiko. Es ist keine Feststellung, dass die gesamte Gruppe gefährlich ist oder Verbindungen zu russischen Behörden unterhält.
Ein pauschales Einreiseverbot würde deshalb sofort praktische und rechtliche Fragen aufwerfen. Wie lässt sich früherer Militärdienst zuverlässig nachweisen, insbesondere wenn Unterlagen fehlen oder nicht zugänglich sind? Wie lange soll ein Ausschluss gelten? Soll es Ausnahmen aus humanitären, familiären oder beruflichen Gründen geben? Und nach welchen Kriterien wird zwischen einem konkreten individuellen Risiko und einer früheren Tätigkeit ohne nachgewiesenen Bezug zu feindseligen Aktionen unterschieden?
Die Antwort könnte nicht allein in neuen Formularen für Visaanträge liegen. Nötig wären ein verlässlicher Austausch von Informationen zwischen Konsulaten, Sicherheitsbehörden und Grenzstellen sowie gemeinsame Verfahren für die Bewertung solcher Angaben. Wer über eine Außengrenze des Schengen-Raums einreisen darf, kann sich grundsätzlich anschließend in zahlreiche weitere Mitgliedstaaten bewegen, ohne an den Binnengrenzen routinemäßig kontrolliert zu werden.
Befürworter einer härteren Linie verlangen daher bessere Prüfungen, einen engeren Austausch sicherheitsrelevanter Informationen und eine stärkere Koordinierung des Grenzschutzes. Gerade der estnische Vorschlag zeigt aber auch den Zielkonflikt: Eine Regel für eine klar definierte Kategorie wäre leichter anzuwenden als eine umfassende Einzelfallprüfung. Sie könnte jedoch Menschen erfassen, für die kein konkreter Sicherheitsgrund festgestellt wurde.
Die offene Frage des Tempos
Dass die Kommission ihren Vorschlag erst im Januar 2027 vorlegen will, sorgt bei den besonders besorgten Regierungen für Unmut. Sie betrachten hybride Bedrohungen als akutes Problem und argumentieren, eine erst Monate später präsentierte Maßnahme könne nur begrenzte vorbeugende Wirkung entfalten. Solange keine neuen Regeln beschlossen sind, bleibt der bisherige Rahmen bestehen.
Eine schnellere Vorlage würde die inhaltlichen Entscheidungen allerdings nicht ersetzen. Brüssel muss klären, ob die Verfahren für alle russischen Antragsteller verschärft, bestimmte Gruppen ausgeschlossen oder individuelle Risikofaktoren stärker gewichtet werden sollen. Diese Modelle hätten unterschiedliche Folgen für Konsulate, Grenzbehörden und Reisende.
Eine Beschränkung, die sich vor allem auf die Staatsangehörigkeit stützt, wäre vergleichsweise einfach zu verwalten, würde aber eine große Gruppe unter einen allgemeinen Verdacht stellen. Ein Ausschluss ehemaliger Militärangehöriger wäre enger gefasst, beträfe nach estnischer Schätzung aber ebenfalls Hunderttausende Menschen mit sehr unterschiedlichen Biografien. Ein gezieltes Verfahren könnte individueller und verhältnismäßiger sein, setzt jedoch belastbare Daten, gemeinsame Kriterien und einheitliche Möglichkeiten zur Überprüfung von Entscheidungen voraus.
Auch die Wirksamkeit hängt davon ab, ob die Mitgliedstaaten tatsächlich gemeinsam handeln. Wenn einige Länder deutlich strengere Regeln einführen, während andere an großzügigeren Verfahren festhalten, könnten nationale Beschränkungen innerhalb des Schengen-Raums an Wirkung verlieren. Eine gemeinsame Regel müsste deshalb nicht nur sicherheitspolitisch begründet, sondern auch präzise genug für die Anwendung an den Außengrenzen und rechtlich belastbar sein.
Die Visa-Debatte ist damit zu einem Test für die europäische Sicherheitskoordination geworden. Die Mitgliedstaaten müssen nicht nur über die Zahl russischer Einreisen entscheiden, sondern auch darüber, wie Informationen geteilt, Risiken bewertet und individuelle Rechte gewahrt werden. Der Kommissionsvorschlag im Januar 2027 wird zeigen, ob daraus weniger Visa, strengere Einzelfallprüfungen, ein Ausschluss ehemaliger Militärangehöriger oder ein begrenzter Kompromiss entsteht. Bis dahin bleibt die zentrale Frage offen, ob Europa schneller zu einer gemeinsamen Praxis findet, als unterschiedliche nationale Antworten neue Lücken schaffen.


