Russlands Finanzministerium plant einen tiefen Eingriff in die Besteuerung von Bankeinlagen: Künftig sollen Banken die Einkommensteuer auf Zinsen selbst berechnen und direkt an den Staat abführen. Gleichzeitig würden die Zinserträge mit Gehalt und anderen Einkünften zusammengezählt – für manche Sparer könnte der Steuersatz dadurch bis auf 22 Prozent steigen.
Der Gesetzentwurf wurde am 20. Oktober 2026 in die Staatsduma eingebracht. Nach Berechnungen des Finanzministeriums könnte die Neuregelung dem föderalen Haushalt jährlich mehr als 450 Milliarden Rubel einbringen. Für die Bürger verändert sich damit nicht nur die Höhe der möglichen Abgabe, sondern auch der Moment, in dem sie spürbar wird: Die Zinsen kämen künftig bereits gekürzt auf dem Konto an.
Die Bank würde zur ersten Steuerstelle
Nach dem derzeitigen Verfahren zahlen die Banken die Zinsen zunächst vollständig aus. Der Föderale Steuerdienst führt anschließend die Zinserträge aus den verschiedenen Konten eines Bürgers zusammen, berechnet die geschuldete Summe und verschickt einen Steuerbescheid. Fällig ist die Zahlung bis zum 1. Dezember des folgenden Jahres.
Der neue Ablauf würde diese Reihenfolge umkehren. Die Banken, bei denen ein Kunde Einlagen hält, sollen als Steueragenten handeln. Bei jeder Zinszahlung müssten sie prüfen, ob der steuerfreie Schwellenwert überschritten wird, die Einkommensteuer berechnen und den Betrag an den Haushalt überweisen. Der Kunde erhielte dann nur noch den Nettobetrag.
Der Freibetrag soll nach der bekannten Formel bestehen bleiben: Eine Million Rubel wird mit dem höchsten Leitzins der russischen Zentralbank multipliziert. Maßgeblich wäre nach dem Vorschlag allerdings der höchste Leitzins des Vorjahres. Nur der Teil der Zinserträge, der über dem daraus errechneten Schwellenwert liegt, würde besteuert.
Das Finanzministerium beschreibt die Umstellung auch als Vereinfachung. Bürger müssten nicht mehr auf den jährlichen Bescheid warten und keine größere Zahlung Monate nach dem Erhalt der Zinsen einplanen. Für den Staat hat die Änderung zugleich einen finanziellen Vorteil: Die Einnahmen würden laufend und unmittelbar über das Bankensystem eintreffen, statt erst nach der jährlichen Zusammenführung durch die Steuerbehörde.
Warum das Gehalt künftig über die Steuer auf Zinsen entscheidet
Die weitreichendere Änderung betrifft die steuerliche Bemessungsgrundlage. Zinserträge aus Einlagen sollen nicht länger in einem getrennten Rahmen behandelt werden, sondern in die allgemeine progressive Einkommensteuer einfließen. Gehalt, Zinsen und andere steuerpflichtige Einkünfte würden damit gemeinsam betrachtet.
Besonders relevant ist die im Vorschlag genannte Schwelle von 2,4 Millionen Rubel Jahreseinkommen. Wer diese Summe mit seinem gesamten Einkommen überschreitet, könnte für die Zinserträge in eine höhere Steuerstufe gelangen. Die bisher genannten Sätze von 13 beziehungsweise 15 Prozent könnten – abhängig von der Gesamthöhe der Einkünfte – auf 15 bis 22 Prozent steigen.
Entscheidend wäre damit nicht allein die Größe des Sparguthabens. Auch ein Arbeitnehmer mit einem hohen Gehalt könnte durch zusätzliche Zinsen die nächste Stufe erreichen. Das Guthaben selbst wird nicht als eigenständige Vermögensposition mit einem pauschal höheren Satz belegt; ausschlaggebend ist vielmehr, dass die daraus entstehenden Erträge das Gesamteinkommen erhöhen.
Für Sparer mit hohen laufenden Einkünften würde sich die Belastung deshalb unmittelbar bei der Gutschrift zeigen. Bisher wird die Steuer zeitlich nachgelagert festgesetzt. Nach dem geplanten Modell würde der Auszahlungsbetrag von Anfang an niedriger ausfallen. Das macht die Abgabe sichtbarer, nimmt den Haushalten aber zugleich Liquidität zu dem Zeitpunkt, an dem die Zinsen eigentlich gutgeschrieben werden.
Mehrere Banken, mehrere Teilrechnungen
Die neue Rolle der Banken wirft ein praktisches Problem auf: Ein Institut kennt zunächst nur die Zinsen, die es selbst zahlt. Viele Kunden verteilen ihre Ersparnisse jedoch auf mehrere Banken. Die einzelnen Institute hätten dann womöglich keinen vollständigen Überblick über die gesamten Zinserträge oder über die Einkünfte, die für die korrekte Steuerstufe entscheidend sind.
Auch die Auszahlungstermine können sich unterscheiden. Eine Bank zahlt monatlich, eine andere am Ende der Laufzeit, eine dritte vielleicht einmal jährlich. Werden die Erträge nicht zentral zusammengeführt, könnte jedes Institut zunächst auf Grundlage unvollständiger Daten rechnen. Erst später würde sich zeigen, ob insgesamt zu viel oder zu wenig einbehalten wurde.
Gerade der Umgang mit zu viel gezahlter Steuer ist in den bisher beschriebenen Plänen noch nicht ausreichend geklärt. Offen bleibt, welche Stelle die endgültige Jahresabrechnung vornimmt, wer einen Fehler korrigiert und wie schnell ein überschüssiger Betrag zurückerstattet wird. Das gilt besonders für Kunden mit mehreren Einlagen, wechselnden Einkommen oder unterschiedlichen Zinszahlungsterminen.
Die Reform könnte die Verwaltung damit nicht vollständig vereinfachen, sondern ihre Komplexität verlagern. An die Stelle einer zentralen Berechnung durch die Steuerbehörde träte ein System, in dem Banken laufend einbehalten und später möglicherweise korrigieren müssten. Für die Kunden wäre entscheidend, ob es dafür eine einheitliche Abgleich- und Erstattungsprozedur gibt.
Der Übergang ab 2027
Die automatische Einbehaltung soll nach den vorliegenden Plänen 2027 beginnen. Gleichzeitig können Steuerpflichten für die im Jahr 2026 erzielten Zinsen noch nach dem bisherigen Verfahren bestehen. Bürger könnten daher eine Forderung für das vergangene Jahr begleichen müssen, während Banken bereits Steuern auf neue Zinszahlungen einbehalten.
Das wäre nicht automatisch eine Doppelbesteuerung, weil sich die beiden Verpflichtungen auf unterschiedliche Zeiträume beziehen. Ob und in welchem Umfang sich die Zahlungen überschneiden, hängt von den Übergangsbestimmungen des endgültigen Gesetzes ab. Für Haushalte mit größeren Einlagen könnte die zeitliche Nähe jedoch eine spürbare Belastung der verfügbaren Mittel bedeuten.
Der Übergang verändert zudem die Planbarkeit. Bisher wird der vollständige Zins zunächst gutgeschrieben, bevor die Steuer später in einer gesonderten Zahlung fällig wird. Künftig würde ein Teil sofort abgezogen, während eine Verpflichtung aus dem alten Verfahren möglicherweise noch offen ist. Wie dieser Wechsel praktisch abgefedert werden soll, gehört zu den Fragen, die das Gesetzgebungsverfahren klären muss.
Was lange Laufzeiten für Sparer und Banken bedeuten
Besonders heikel könnte die Neuregelung für Einlagen mit einer Laufzeit von drei oder fünf Jahren werden. Bei solchen Verträgen werden die Zinsen häufig erst am Ende ausgezahlt. Werden mehrere Jahre angesammelte Erträge in einem einzigen Steuerjahr berücksichtigt, kann der Betrag das Jahreseinkommen auf einmal deutlich erhöhen und den Kunden in eine höhere Steuerstufe bringen.
Das könnte einen Anreiz schaffen, kürzere Einlagen oder Produkte mit häufigeren Zinszahlungen zu wählen. Die tatsächliche Reaktion der Sparer ist allerdings offen. Sie hängt von den endgültigen Steuersätzen, den Übergangsregeln, der Behandlung bereits bestehender Verträge und den Konditionen der Banken ab.
Für die Kreditinstitute wäre eine solche Verschiebung dennoch relevant. Langfristige Einlagen gelten als vergleichsweise stabile Finanzierungsquelle für Kredite. Kurzfristig gebundene Gelder können schneller abgezogen oder zu einer anderen Bank transferiert werden. Eine veränderte Nachfrage nach Laufzeiten könnte daher die Struktur der Bankfinanzierung beeinflussen, selbst wenn die Gesamtsumme der Einlagen kaum zurückgeht.
Der Gesetzentwurf verbindet somit zwei Eingriffe: Die Banken sollen laufend Steuern einziehen, und Zinserträge sollen enger an das gesamte Einkommen der Bürger gekoppelt werden. Ob daraus tatsächlich eine administrative Vereinfachung entsteht, wird vor allem an drei Punkten hängen: der Zusammenführung von Einkünften über mehrere Banken hinweg, einem verlässlichen Verfahren für Rückerstattungen und den Regeln für den Wechsel vom alten zum neuen System.
Details zu dem Vorhaben und den Änderungsvorschlägen des Finanzministeriums wurden von Moskowski Komsomolez veröffentlicht.


