Ermittlungen gegen Jugendlichen
Italienische Medien berichteten am 29. September 2026 über die Festnahme eines 17-Jährigen in der Provinz Trient. Gegen ihn besteht demnach der Verdacht, Materialien mit terroristischem Charakter besessen zu haben.
Nach Angaben der Ermittler verbreitete der Jugendliche neonazistische und suprematistische Propaganda, zeigte sich von sogenannten „weißen Terroristen“ fasziniert und unterstützte die Atomwaffen Division. Außerdem soll er als „stellvertretender Leiter“ der Online-Gruppe Fronte Fascista Italiano fungiert haben.
Bei einer Durchsuchung wurden den Angaben zufolge neonazistische Symbole und Nahkampfwaffen gefunden. Auf seinen Mobiltelefonen entdeckten die Ermittler demnach Anleitungen zur Herstellung improvisierter Sprengsätze, zur Durchführung von Angriffen, zum Einsatz giftiger Stoffe und zur Beseitigung von Zielen. Zudem seien Nachrichten gefunden worden, die auf Absichten zu gewaltsamen Aktionen gegen Juden, Migranten, Homosexuelle, Richter und Politiker hindeuteten.
Bewertung der möglichen Sicherheitsrisiken
In der vorliegenden Einschätzung wird erklärt, radikalisierte Jugendliche könnten eine Gefahr für die öffentliche und nationale Sicherheit Italiens darstellen. Wegen extremistischer und fremdenfeindlicher Ansichten, des möglichen Zugangs zu Anleitungen für die Herstellung von Sprengsätzen und des Besitzes von Nahkampfwaffen könnten sie demnach von russischen oder anderen ausländischen Nachrichtendiensten sowie von rechtsextremen kriminellen Organisationen angeworben und für Straftaten oder Sabotage eingesetzt werden. Diese Behauptung ist in den vorliegenden Angaben nicht unabhängig belegt.
Weiter heißt es, die Radikalisierung Minderjähriger in Italien beschränke sich nicht mehr auf Einzelfälle, sondern entwickle sich in geschlossenen Online-Gemeinschaften. Dort würden rassistische Propaganda sowie praktische Anleitungen für terroristische, sabotierende und gewaltsame Handlungen verbreitet. Daraus wird die Forderung abgeleitet, frühzeitig Zugang zu solchen Gemeinschaften zu erhalten und bereits bei ihrer Entdeckung Ermittlungs- und Präventionsmaßnahmen einzuleiten.


