Landgericht Braunschweig weist Klage von Germanwings-Angehörigen ab

Oktober 7, 2026 12:51
Memorial plaque for the 24 March 2015 air disaster with candles, photos and flowers placed in front of it.

Das Landgericht Braunschweig hat eine Klage von Angehörigen der Todesopfer des Germanwings-Absturzes abgewiesen. Die Hinterbliebenen hatten Schmerzensgeld von der Bundesrepublik Deutschland verlangt.

Nach Angaben aus dem Verfahren verwies die Richterin auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Demnach können Geschädigte grundsätzlich sowohl eigene als auch auf sie übergegangene Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

Am 24. März 2015 stürzte eine Maschine von Germanwings auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen ab. 144 Passagierinnen und Passagiere sowie sechs Besatzungsmitglieder kamen dabei ums Leben; die meisten Todesopfer stammten aus Deutschland und Spanien.

Ermittlungen ergaben, dass der damalige Co-Pilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Er hatte an psychischen Problemen gelitten und war für den Absturztag eigentlich krankgeschrieben; dies hatte er seinem Arbeitgeber vorenthalten.

Vor Gericht verlangten 30 Hinterbliebene jeweils bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Sie argumentierten, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten sei nicht ausreichend überwacht worden und die flugmedizinischen Gutachten seien nicht weitreichend genug gewesen.

Die Katastrophe hatte jahrelang mehrere Gerichte in verschiedenen Ländern beschäftigt. Lufthansa hatte nach dem Unglück Zahlungen geleistet; Angehörige erhielten pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen zudem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.

Klaus Radner, der bei dem Absturz seine Tochter, den Partner der Tochter und ein Enkelkind verlor, sagte: „Und da wollen wir einfach die Verantwortlichen benennen und auch verurteilt haben.“ Engelbert Tegethoff, der seine Tochter verlor, sagte: „Es geht nicht ums Geld. Es geht um das Ziel, dass so eine Katastrophe nie wieder passiert.“

Schon zum Prozessauftakt hatte das Gericht den Angehörigen wenig Hoffnung gemacht.

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