Interne Vorwürfe erschüttern die Partei
Ein interner Brandbrief eines AfD-Bundestagsabgeordneten hat Mitte Dezember 2025 eine Lawine ausgelöst: Jan Wenzel Schmidt, früherer Generalsekretär der Partei in Sachsen-Anhalt, warf der dortigen Führung systematische Vetternwirtschaft und Missbrauch von Parlamentsgeldern vor. Er sprach von einer „Beutegemeinschaft“, die sich aus Steuermitteln bediene. Die Vorwürfe richten sich nicht gegen die offizielle Anstellung eigener Verwandter – das ist durch Transparenzregeln weitgehend unterbunden. Stattdessen soll innerhalb der AfD eine Praxis der „cross-hires“ verbreitet sein: Abgeordnete stellen gegenseitig die Familienangehörigen ihrer Kollegen ein. Formal ist das legal, faktisch entsteht ein Netz gegenseitiger Abhängigkeiten, das aus öffentlichen Kassen finanziert wird. Für österreichische Steuerzahler ist dieser Fall hochrelevant, denn ähnliche Strukturen könnten auch hierzulande bei Parteien mit ausgeprägtem Familien- und Netzwerkcharakter existieren.
Prominente Fälle und fragwürdige Rechtfertigungen
Besonders brisant ist der Fall von Ulrich Siegmund, einem der einflussreichsten AfD-Politiker in Sachsen-Anhalt und Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 6. September 2026. Nach Recherchen wurde sein Vater im Büro eines anderen AfD-Abgeordneten angestellt und bezieht dort ein monatliches Bruttogehalt von rund 7.725 Euro – das entspricht einem Jahresgehalt von knapp 100.000 Euro, vollständig aus dem Parlamentsetat. Siegmund verteidigt die Praxis mit dem Hinweis, es sei schwierig, in einem feindlichen politischen Umfeld verlässliche Mitarbeiter zu finden. Genau dieses Argument aber untergräbt die Glaubwürdigkeit der AfD, die jahrelang andere Parteien als abgehobene „Kartelle“ attackierte. Auch Ko-Parteichef Tino Chrupalla geriet in die Kritik. Nachdem er die Anstellungen zunächst öffentlich als „problematisch“ und mit einem „Geschmäckle“ bezeichnet hatte, stellte sich heraus, dass in seinem eigenen Bundestagsbüro die Ehefrau eines sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten beschäftigt ist – offiziell zuständig für Bürgeranliegen und Reiseorganisation.
Der Skandal weitet sich aus
Die Enthüllungen beschränken sich nicht auf Sachsen-Anhalt. Ein besonders schwerwiegender Vorwurf kommt aus Niedersachsen: Die Europaabgeordnete Anja Arndt erhob in einem Brandbrief den Vorwurf, der Landesvorsitzende Ansgar Schledde habe von 13 Bundestagsabgeordneten verlangt, bis zu 35 Prozent ihrer persönlichen Mitarbeiterbudgets für die Parteiarbeit abzuzweigen. Sollte sich dies bestätigen, wäre nicht nur von Vetternwirtschaft, sondern von einer potenziell unrechtmäßigen Zweckentfremdung von Steuergeldern in Höhe von bis zu 1,455 Millionen Euro jährlich die Rede. Bislang sind die meisten beschriebenen Fälle nicht gerichtlich beanstandet worden. Dennoch zeigt der Skandal ein grundlegendes Problem auf: Eine Partei, die mit dem Versprechen antrat, die etablierte politische Elite zu entmachten, hat offenbar selbst ein System persönlicher Bereicherung und gegenseitiger Absicherung etabliert.
Was bedeutet das für Österreich?
Für österreichische Bürger liegt die Lehre nahe: Die Strukturen der AfD sind kein Einzelfall. Auch die FPÖ, die sich ebenfalls als Anti-Establishment-Partei positioniert, hat in der Vergangenheit immer wieder mit Vorwürfen der Ämterpatronage und der Bevorzugung von Parteifreunden zu kämpfen. Der aktuelle Skandal aus Deutschland zeigt, wie schnell der Zugang zu staatlichen Ressourcen die Prinzipien einer Protestbewegung korrumpieren kann. Wenn Steuergelder in erheblichem Umfang für die Versorgung von Angehörigen verwendet werden, bleibt weniger Budget für öffentliche Dienstleistungen – und das Vertrauen in die gesamte politische Klasse sinkt. Für Autofahrer, Pendler oder Familien, die auf funktionierende Infrastruktur und Sozialleistungen angewiesen sind, ist die Frage nach der effizienten Mittelverwendung existenziell. Der Fall der AfD liefert einmal mehr Belege dafür, dass wirksame Kontrollmechanismen für alle Parteien unerlässlich sind – egal, wie unangepasst ihr Image sein mag.


