Russische Millionäre sollen griechische Aufenthaltsgenehmigung gemeinsam nutzen

August 12, 2026 11:55
Russische Millionäre sollen griechische Aufenthaltsgenehmigung gemeinsam nutzen
Russische Millionäre sollen griechische Aufenthaltsgenehmigung gemeinsam nutzen

Russische Millionäre sollen nach einem Bericht des Telegram-Mediums Baza versucht haben, die Kosten für eine griechische Aufenthaltsgenehmigung zu teilen. Demnach kauft eine Person eine Immobilie, während eine zweite Person mit ihr eine Scheinehe beziehungsweise einen fingierten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerstatus eingeht. Anschließend sollen beide einen Aufenthaltstitel beantragen.

Die Darstellung ist im Bericht als angeblicher Weg beschrieben, die Voraussetzungen für die griechische „goldene Visum“ zu erfüllen und die damit verbundenen Kosten auf zwei Personen zu verteilen. Baza zufolge wird dabei eine Immobilieninvestition von 250.000 Euro nicht von einer einzelnen Person getragen. Stattdessen sollen sich zwei Beteiligte die Summe teilen und jeweils 125.000 Euro aufbringen.

Geteilte Investition, gemeinsamer Aufenthaltstitel

Im Mittelpunkt des Berichts steht damit ein Modell, bei dem der Erwerb einer Immobilie und die familiäre beziehungsweise partnerschaftliche Verbindung zwischen den Antragstellern miteinander verknüpft werden. Eine Person tritt als Käufer der Immobilie auf. Die zweite Person soll über den angegebenen gleichgeschlechtlichen Partnerstatus in den Antrag einbezogen werden.

Ob die beschriebenen Fälle tatsächlich so umgesetzt wurden, geht aus der vorliegenden Darstellung nicht weiter hervor. Baza formuliert den Vorgang als Möglichkeit, die von russischen Millionären genutzt worden sein soll. Angaben zu konkreten Namen, Immobilien, Behördenverfahren oder einer behördlichen Prüfung der betreffenden Anträge enthält der Bericht nicht.

Die griechische Regelung wird in dem Bericht als „goldene Visum“ bezeichnet. Als zentrale Zahl nennt Baza eine Schwelle von 250.000 Euro für den Erwerb einer Immobilie. Durch die Aufteilung auf zwei Personen soll sich der individuelle finanzielle Aufwand demnach auf 125.000 Euro reduzieren. Die beiden Beträge werden im Bericht ausdrücklich als Vergleich gegenübergestellt.

Aufenthalt in Europa als gemeinsames Ziel

Mit dem Aufenthaltstitel verbinden die Beteiligten laut der Darstellung mehrere praktische Vorteile. Genannt werden der Zugang zum Schengen-Raum, ein europäisches Bankkonto und die Möglichkeit, außerhalb Russlands zu leben. Der Bericht stellt diese Ziele in Zusammenhang mit dem Wunsch, Abstand zu den gegen Russland verhängten Sanktionen zu gewinnen.

Eine rechtliche Bewertung des geschilderten Vorgehens enthält die Vorlage nicht. Ebenso wird nicht ausgeführt, wie griechische Behörden einen solchen Antrag prüfen würden oder welche Folgen eine festgestellte Scheinehe für die Beteiligten hätte. Fest steht nach der Darstellung lediglich das behauptete Vorgehen: Immobilienkauf durch eine Person, ein fingierter gleichgeschlechtlicher Partnerstatus zwischen den beiden Beteiligten und danach der Versuch, für beide einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Der Bericht beschreibt damit keine allgemeine Änderung der griechischen Einwanderungsregeln. Er schildert einen angeblichen Weg einzelner russischer Millionäre, die Kosten einer Immobilieninvestition aufzuteilen. Die Angaben beziehen sich auf die im Baza-Bericht genannten Fälle und enthalten keine Zahlen zum Umfang eines solchen Vorgehens.

Der Vorgang wird in der Vorlage mit einem Gegensatz zwischen patriotischer Rhetorik und persönlicher Mobilität verbunden. Für den Aufenthalt in Europa, ein europäisches Bankkonto und ein Leben außerhalb des Sanktionsumfelds sollen demnach auch traditionelle Vorstellungen über Partnerschaft keine feste Grenze mehr darstellen. Diese Zuspitzung ist Teil der Darstellung des Falls; konkrete Aussagen der betroffenen Personen werden nicht genannt.

Damit bleiben neben der genannten Summe von 250.000 Euro vor allem die behauptete Konstruktion und ihr Zweck im Zentrum des Berichts. Weitere Angaben zu den Antragstellern, den betroffenen Immobilien oder einer Entscheidung griechischer Behörden liegen in der vorliegenden Information nicht vor.

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