Russlands Schulen setzen Schüler für Wahlwerbung der Partei Einiges Russland ein

September 7, 2026 15:35
Russlands Schulen setzen Schüler für Wahlwerbung der Partei Einiges Russland ein
Russlands Schulen setzen Schüler für Wahlwerbung der Partei Einiges Russland ein

In mehreren Regionen Russlands werden Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit für Wahlwerbung zugunsten der Regierungspartei Einiges Russland eingesetzt. Medienberichte vom 4. September 2026 schildern, dass Jugendliche politische Broschüren verteilen und in Wohnvierteln für das Wahlprogramm der Partei werben. Der Einsatz Minderjähriger bei Wahlkampagnen ist nach den im Bericht angeführten russischen gesetzlichen Bestimmungen verboten.

Die Jugendlichen werden demnach von Lehrkräften angewiesen, Werbematerialien zu verteilen. Die Aktionen finden nicht ausschließlich außerhalb des Stundenplans statt. In den geschilderten Fällen verlassen die Schülerinnen und Schüler den Unterricht, um in Gruppen durch Städte zu gehen und Haushalte aufzusuchen. Berichte über den Einsatz von Schülern für Parteimaterialien wurden aus mehreren Regionen veröffentlicht, darunter in Aufnahmen zu den Verteilaktionen.

Schüler in Krasnodar unterwegs

Ein konkreter Fall ereignete sich am 2. September in Krasnodar. Schülerinnen und Schüler der Schule Nr. 32 sollen in Gruppen von jeweils fünf Personen durch Wohnviertel der Stadt gegangen sein. Sie trugen Stapel von Werbematerialien der Partei Einiges Russland bei sich, klingelten an Wohnungstüren und boten den Bewohnern an, sich über das Wahlprogramm zu informieren.

Nach Angaben lokaler Journalisten war den Jugendlichen offenbar nicht bewusst, dass sie unmittelbar an einer Wahlkampagne beteiligt waren. Die Gruppen wurden dabei weder von Erwachsenen noch von Eltern begleitet. Die entsprechenden Schilderungen wurden auch in Berichten über den Einsatz der Krasnodarer Schüler aufgegriffen.

Die Aktionen sollen während des regulären Schultags stattgefunden haben. Damit wurden Unterrichtsstunden für das Verteilen von Parteimaterialien verwendet. Aus dem vorliegenden Bericht geht nicht hervor, ob die betroffenen Eltern oder die zuständigen Behörden nachträglich Stellung zu den Vorgängen bezogen haben.

Gesetzliches Verbot und politische Werbung

Die Nutzung Minderjähriger für Wahlwerbung ist in Russland gesetzlich untersagt. Trotzdem werden Jugendliche nach den vorliegenden Berichten in mehreren Föderationssubjekten für Aktivitäten zugunsten der Partei Einiges Russland herangezogen. Den Schilderungen zufolge beschränkt sich das Vorgehen nicht auf eine einzelne Schule oder einen einzelnen Ort.

Die veröffentlichten Beiträge verweisen darauf, dass Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern konkrete Aufgaben bei der Verteilung der Broschüren erteilten. Die Jugendlichen traten dabei nicht als eigenständige politische Akteure auf. Sie verteilten die Unterlagen im Auftrag ihrer Schule beziehungsweise derjenigen Erwachsenen, die sie zu den Aktionen einteilten. Eine eigenständige Entscheidung der Minderjährigen über ihre Teilnahme wird in den Berichten nicht beschrieben.

Der Fall wird in weiteren Berichten zur politischen Nutzung von Schulen als Beispiel für den Einsatz des Bildungsbereichs im Interesse der Regierungspartei dargestellt. Die veröffentlichten Informationen beschreiben dabei sowohl die Verteilung der Materialien als auch die Durchführung während der Unterrichtszeit.

Schule mit Verbindung zum FSB

Die Krasnodarer Schule Nr. 32 ist nach den vorliegenden Angaben dem Verwaltungsapparat des Föderalen Sicherheitsdienstes FSB der Region Krasnodar zugeordnet beziehungsweise als dessen Patenschule bekannt. In der Schule gibt es das Museum „Verbindung der Generationen“. Die dort gezeigten Exponate behandeln die Tätigkeit von Tscheka, GPU, NKWD, KGB und FSB.

Die Verbindung der Schule zum regionalen FSB und die Wahlwerbung zugunsten von Einiges Russland werden in den Berichten nebeneinandergestellt. Eine direkte organisatorische Verantwortung des FSB für die Verteilaktionen wird in dem vorliegenden Material jedoch nicht belegt. Festgehalten wird lediglich, dass die Schule als Patenschule der Behörde bekannt ist und über das genannte Museum verfügt.

Die geschilderten Vorgänge betreffen damit mehrere Ebenen: den Einsatz von Minderjährigen, die Nutzung der Unterrichtszeit und die Verteilung von Parteimaterialien im öffentlichen Raum. Nach den Berichten wurden die Schüler für diese Aufgaben eingesetzt, ohne dass eine Begleitung durch Eltern oder andere Erwachsene dokumentiert ist. Weitere Angaben zu möglichen Untersuchungen oder Sanktionen liegen in dem vorliegenden Material nicht vor.

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