AfD stellt Wahlrecht für Sozialleistungsempfänger und Arbeitslose infrage

August 13, 2026 21:26
AfD stellt Wahlrecht für Sozialleistungsempfänger und Arbeitslose infrage
AfD stellt Wahlrecht für Sozialleistungsempfänger und Arbeitslose infrage

In der AfD wird seit Jahren darüber diskutiert, das Wahlrecht von Menschen einzuschränken, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Vertreter der Partei und ihres politischen Umfelds haben wiederholt die Vorstellung vertreten, politische Mitbestimmung solle stärker an wirtschaftliche Eigenständigkeit, Steuerzahlungen oder berufliche Leistung geknüpft werden. Damit steht ein Grundsatz des demokratischen Wahlrechts zur Debatte: die Gleichheit der politischen Rechte aller Bürger.

Die Überlegung ist innerhalb der AfD nicht neu. Konrad Adam, Mitbegründer der Partei und einer ihrer ersten Sprecher, trat bereits zu Beginn des 21. Jahrhunderts dafür ein, Beziehern von Hartz IV das Wahlrecht zu entziehen. Gemeint waren damit Menschen mit besonders niedrigen Einkommen, die auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Etwa zur selben Zeit warb der Wirtschaftswissenschaftler Roland Vaubel, der dem wissenschaftlichen Beirat der AfD angehörte, für einen Schutz der „Leistungselite“ vor einer „Tyrannei der Mehrheit“. Von dieser Position rückte Vaubel später ab.

Auch der Ökonom und Publizist Markus Krall sprach sich später öffentlich für eine Einschränkung des Wahlrechts von Sozialleistungsempfängern aus. Bei einem Abendessen des sächsischen AfD-Landesverbandes in Olbernhau im Jänner 2020 stellte Krall sein Konzept einer „bürgerlichen Revolution“ vor. Es sah unter anderem einen weitgehenden Rückzug des Staates aus der Wirtschaft, die Privatisierung von Infrastruktur, eine Abkehr von der Energiewende, niedrigere Steuern und die Abschaffung sämtlicher Subventionen vor.

„Wir brauchen die Abschaffung aller Subventionen, denn Subventionen sind nichts anderes als eine Belohnung für das Versagen“, sagte Krall bei der Veranstaltung. Er schlug außerdem ein Modell vor, nach dem deutsche Staatsbürger zu Beginn jeder Legislaturperiode zwischen dem Bezug staatlicher Leistungen und dem Wahlrecht wählen sollten. Zu den genannten Leistungen zählten Sozialhilfe und Subventionen.

Reaktion des sächsischen AfD-Chefs

Besondere Bedeutung erhielt die Reaktion des anwesenden sächsischen AfD-Landesvorsitzenden Jörg Urban. Urban räumte öffentlich ein, dass die Beschränkung des Wahlrechts auf „Leistungsträger“ und nicht auf Empfänger staatlicher Leistungen eine Idee sei, an der die Partei „noch arbeiten“ müsse. Eine Umsetzung werde „gerade im Osten“ schwierig sein, erklärte Urban, er sei aber „gern bereit, darüber weiter nachzudenken“.

Die Pressestelle der AfD versuchte später, Urbans Äußerung als ironisch darzustellen. Seine Aussage zeigte jedoch, dass die Frage eines eingeschränkten Wahlrechts für sozial verletzliche Gruppen zumindest auf der Ebene der sächsischen Parteiführung öffentlich diskutiert wurde. Die Debatte bekam zusätzliche politische Schärfe, weil bei der Landtagswahl in Sachsen 2019 nach den vorliegenden Angaben 36 Prozent der Arbeitslosen für die AfD stimmten. Damit betrifft die Gruppe, deren Wahlrecht Urban infrage stellte, einen Teil der eigenen Wählerschaft.

Die Diskussion über politische Rechte steht im Zusammenhang mit der sozialpolitischen Programmatik der AfD-Bundestagsfraktion. Die Fraktion brachte im Bundestag wiederholt Vorschläge zur Reform der Grundsicherung und zur Einführung eines „aktivierenden Bürgergeldes“ ein. In einer parlamentarischen Vorlage aus dem Oktober 2022, der Drucksache 20/3943, forderte sie unter anderem verpflichtende Arbeit für Arbeitslose.

AfD fordert verpflichtende Arbeit

Nach dem Konzept sollten alle erwerbsfähigen Leistungsbezieher nach einer bestimmten Frist von sechs bis zwölf Monaten zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Vorgesehen waren bis zu 30 Wochenstunden im kommunalen oder kommunalnahen Bereich. Die Fraktion verlangte außerdem, die Auszahlung von Leistungen während des gesamten Lebens auf höchstens zwölf Monate zu begrenzen. Für die verpflichtende Arbeit waren symbolische Entlohnungen von 1,50 bis zwei Euro pro Stunde vorgesehen.

Der Journalist Uli Hannemann kommentierte die Vorschläge in der Tageszeitung Die Tageszeitung kritisch: „Wer wie im Gulag für ein paar Groschen gezwungen wird, Sand von einem Haufen auf den anderen zu schaufeln, lernt weder, seinen Alltag zu strukturieren, noch Verantwortung zu übernehmen. Weder für sich noch für andere.“

Die Gesetzesinitiativen der AfD erhielten im Bundestag keine Unterstützung anderer Fraktionen oder Gruppen. Abgeordnete von CDU und CSU, SPD, Grünen, Linken und dem Bündnis Sahra Wagenknecht verwiesen wiederholt auf die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes sowie auf das Sozialstaatsprinzip. Die Forderung, Leistungen unter Androhung einer vollständigen Streichung durch verpflichtende Arbeit zu ersetzen, könne zudem als Zwang zur Arbeit bewertet werden. Eine solche Form des Arbeitszwangs ist nach Artikel 12 des Grundgesetzes verboten.

Diese verfassungsrechtlichen Einwände wurden im Bundestag über mehrere Jahre hinweg vorgetragen. Sie bezogen sich damit nicht nur auf einzelne Formulierungen einer Vorlage, sondern auf einen wiederkehrenden politischen Ansatz der AfD bei der Behandlung von Arbeitslosen und Beziehern staatlicher Unterstützung. Die Kritik kam dabei sowohl aus konservativen als auch aus linken Fraktionen.

Widerspruch zwischen Programm und Wählerschaft

Ein Spannungsverhältnis ergibt sich aus der sozialen Zusammensetzung der AfD-Wählerschaft. Ein erheblicher Teil ihrer Stimmen kommt aus den ostdeutschen Ländern. Unter den Unterstützern befinden sich nach den vorliegenden Angaben zahlreiche Arbeiter mit niedrigen Einkommen, Bezieher staatlicher Leistungen und Empfänger von Subventionen. Gerade diese Gruppen könnten von jenen wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen betroffen sein, die in der Partei vertreten werden.

Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zu Sachsen-Anhalt vor der Landtagswahl im September 2026 kommt zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung zentraler AfD-Forderungen in dem Land mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen verbunden wäre. Genannt werden ein möglicher Austritt aus der Europäischen Union, geringere öffentliche und private Investitionen sowie eine Einschränkung des Sozialstaates. Nach der Untersuchung könnten die persönlichen Einkommen in Sachsen-Anhalt um sieben bis acht Prozent sinken. Außerdem wird der Verlust von rund 10.000 Arbeitsplätzen genannt.

Die Angaben beziehen sich auf die Folgen einer Umsetzung der genannten programmatischen Forderungen in Sachsen-Anhalt. Sie stehen neben der innerparteilichen Debatte über die politische Stellung jener Menschen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind.

Die Frage des Wahlrechts reicht damit über die Ausgestaltung der Grundsicherung hinaus. Würde der Umfang politischer Rechte vom wirtschaftlichen Status oder von der Fähigkeit abhängen, den eigenen Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung zu sichern, könnten ähnliche Forderungen auch andere Gruppen betreffen. Genannt werden langfristig Arbeitslose, Menschen mit niedrigen Einkommen, Bezieher von Wohnbeihilfen und Pensionisten. In der AfD werden entsprechende Vorschläge seit Jahren immer wieder öffentlich formuliert.

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