Die Wiener Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die FPÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Stefan, Martin Graf und Norbert Nemeth wegen Verdachts auf nationalsozialistische Wiederbetätigung eingestellt. Behördensprecherin Nina Bussek bestätigte diese Entscheidung am Mittwoch der APA. Gleichzeitig wies das Wiener Oberlandesgericht (OLG) eine Klage der drei FPÖ-Politiker gegen die Tageszeitung „Der Standard“ in zweiter Instanz ab.
Das Verfahren nahm seinen Ursprung beim Begräbnis eines langjährigen Burschenschafters der „Olympia“ am 27. September 2024 auf dem Hernalser Friedhof. Dabei wurde auf Wunsch des Verstorbenen das Lied „Wenn alle untreu werden“ angestimmt. Ein Video dieser Veranstaltung gelangte an den „Standard“, der berichtete, dass die anwesenden FPÖ-Politiker nicht aufgestanden seien, als am offenen Grab das sogenannte SS-Treuelied gesungen wurde. Diese Berichterstattung führte zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die Ende Dezember eingeleitet wurden.
FPÖ: „Skandalisierungsversuch löst sich in Luft auf“
Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass sich der Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nicht bestätigte. Bussek erklärte, die Ermittlungen seien eingestellt worden, da unklar blieb, ob tatsächlich die von der SS verwendete Version des Liedes gesungen wurde. Zudem konnte kein Vorsatz in Richtung einer Wiederbetätigung nachgewiesen werden.
Norbert Nemeth kommentierte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und bezeichnete den vor der Nationalratswahl erfolgten Skandalisierungsversuch als ins Leere gehend. Er forderte eine objektive Berichterstattung über die Einstellung des Verfahrens, vergleichbar mit der vorherigen Berichterstattung über die Aufhebung der Immunität und den Beginn des Verfahrens.
Klage gegen „Standard“ abgewiesen
Zusätzlich wies das OLG Wien die Klage der FPÖ-Politiker gegen die Tageszeitung „Der Standard“ bezüglich der Berichterstattung über ihre Teilnahme an dem Begräbnis zurück. OLG-Sprecherin Susanne Lehr bestätigte, dass der Tatbestand der üblen Nachrede nicht erfüllt sei. Die erstinstanzliche Verurteilung des „Standard“ wurde somit aufgehoben.
Das Wiener Landesgericht hatte den „Standard“ im Januar zur Zahlung einer Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro verurteilt, da die Berichterstattung als üble Nachrede gewertet wurde. Die FPÖ-Politiker bezeichneten die Berichterstattung als „infam“ und „rufmörderisch“. Sie wiesen darauf hin, dass das Lied, ursprünglich als Gedicht von Max Schenkendorf verfasst, über 200 Jahre alt sei und keinen Bezug zum Nationalsozialismus habe; es sei als Volkslied nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches entstanden.
OLG-Sprecherin Lehr erklärte, dass der Vorwurf, bei einem Begräbnis nicht aufzustehend, wenn ein Lied gesungen wird, nicht als üble Nachrede gewertet werden kann. Die Entscheidung, die erstinstanzliche Verurteilung aufzuheben, folgte damit der Logik, dass eine solch geringfügige Handlung nicht den Tatbestand erfüllt.


