Höcke fordert Rückkehr Angeklagter, Frankreich prüft neues Social-Media-Gesetz

August 17, 2026 19:58
Höcke fordert Rückkehr Angeklagter, Frankreich prüft neues Social-Media-Gesetz
Höcke fordert Rückkehr Angeklagter, Frankreich prüft neues Social-Media-Gesetz

Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke setzt sich für die Rückkehr von drei Angeklagten im Verfahren gegen die „Sächsischen Separatisten“ in die Partei ein. In Frankreich arbeitet die Regierung unterdessen an neuen rechtlichen Wegen, den Zugang von Kindern unter 15 Jahren zu sozialen Netzwerken ohne Zustimmung der Eltern zu begrenzen.

Höcke stellt Parteiausschlüsse infrage

Höcke hatte die drei Beschuldigten bereits seit 2025 in mehreren Reden und Stellungnahmen als unschuldig bezeichnet. Er verlangte nach den vorliegenden Angaben außerdem Prozesskostenhilfe für die Angeklagten und ihre Wiederaufnahme mit vollen Rechten in die AfD. Die Entscheidung der Partei, die Männer auszuschließen, nannte er einen „Fehler“.

Die drei Männer gehören zu insgesamt acht Beschuldigten im Verfahren gegen die Gruppierung „Sächsische Separatisten“. Die Gruppe war im November 2024 zerschlagen worden. Gegen ihre Mitglieder wurden Vorwürfe wegen der Beteiligung an einer bewaffneten rechtsextremistischen beziehungsweise terroristischen Vereinigung erhoben. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Nach den Ermittlungen soll die Gruppe einen gewaltsamen Plan für die Machtübernahme in Sachsen vorbereitet haben. Dieser sollte im Fall eines Zusammenbruchs staatlicher Strukturen umgesetzt werden und wurde von den mutmaßlichen Beteiligten als „Tag X“ bezeichnet. Den Ermittlern zufolge gehörten auch Tötungen von Vertretern des Staates sowie ethnische Säuberungen zu den Plänen. Genannt wurden die Vertreibung oder Tötung von Migranten und Juden sowie die Errichtung eines Regimes nach dem Vorbild des Nationalsozialismus.

Drei der Beschuldigten waren Mitglieder der AfD. Nach ihrer Festnahme schloss die Partei sie aus. Höckes Forderung richtet sich damit gegen eine bereits getroffene parteiinterne Entscheidung. Sie betrifft zugleich Personen, denen die deutsche Bundesanwaltschaft die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und die Vorbereitung schwerer Straftaten vorwirft.

Eine gerichtliche Verurteilung ist damit nicht verbunden. Die Vorwürfe sind Gegenstand des laufenden Verfahrens. Höcke bezeichnet die Angeklagten dennoch als unschuldig und verlangt ihre politische Rehabilitierung innerhalb der AfD.

Frankreich sucht rechtssicheren Weg

In Frankreich prüft die Regierung neue Möglichkeiten für eine Einschränkung sozialer Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren. Eine frühere Gesetzesfassung war vom französischen Verfassungsrat beanstandet worden. Das oberste Verfassungsorgan hielt die vorgesehenen Mechanismen für verfassungswidrig, weil sie die Meinungsfreiheit übermäßig einschränken könnten und beim Verfahren zur Altersüberprüfung Risiken für den Schutz personenbezogener Daten sah.

Die Regierung will deshalb nach einem Modell suchen, das den Schutz Minderjähriger mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen und den europäischen Datenschutzregeln verbindet. Im Mittelpunkt stehen sicherere digitale Systeme zur Altersfeststellung. Sie sollen mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, der GDPR, vereinbar sein und die Vorgaben des Verfassungsrats berücksichtigen.

Geprüft wird außerdem, bestimmte Regelungen auf die Ebene der Europäischen Union zu verlagern. Eine Möglichkeit wäre eine stärkere Umsetzung im Rahmen des europäischen Gesetzes über digitale Dienste, des Digital Services Act (DSA). Damit würde die Regulierung nicht allein auf nationaler Ebene erfolgen, sondern stärker über gemeinsame europäische Vorgaben für Online-Plattformen.

Der französische Ansatz könnte sich zudem von einer unmittelbaren Sperre für einzelne Nutzer wegbewegen. Stattdessen sollen die Plattformen selbst stärker verpflichtet werden. Im Gespräch sind strengere Voreinstellungen zum Schutz der Privatsphäre, Begrenzungen der Bildschirmzeit und die Deaktivierung von Empfehlungsalgorithmen für minderjährige Nutzer.

Betroffen wären Plattformen wie TikTok, Instagram und Snapchat. Welche technischen und rechtlichen Anforderungen am Ende gelten sollen, ist noch nicht entschieden. Die Regierung arbeitet nach der Entscheidung des Verfassungsrats an einer überarbeiteten Lösung, die den Zugang junger Nutzer beschränken kann, ohne die beanstandeten Eingriffe in Grundrechte und Datenschutz zu wiederholen.

Die französische Debatte verbindet damit zwei unterschiedliche Regelungsansätze: Altersgrenzen für die Nutzung und verbindliche Pflichten für die Betreiber sozialer Netzwerke. Die weiteren Beratungen sollen klären, welcher Weg mit der französischen Verfassung und dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar ist.

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