Neuverhandlung im Benko-Prozess bringt zentrale Fragen zur Rechtsprechung in Innsbruck auf

August 28, 2026 14:43
Neuverhandlung im Benko-Prozess bringt zentrale Fragen zur Rechtsprechung in Innsbruck auf

Neuverhandlung der Mietvorauszahlung für Villa in Innsbruck

René Benko, Gründer der Signa Holding, muss sich am 22. und 23. September vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Dies geschieht nach der Aufhebung eines Teilfreispruchs durch den Obersten Gerichtshof (OGH) im Verfahren wegen betrügerischer Krida. Im Fokus steht eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa auf der Hungerburg in Innsbruck.

Der Anwalt von Benko, Norbert Wess, bestätigte die Verhandlungstermine gegenüber der APA. Das Landesgericht hat bisher keine offizielle Bestätigung veröffentlicht, wird jedoch in der kommenden Woche eine Pressemitteilung herausgeben. Der Teilfreispruch war Teil eines Urteils, in dem Benko zunächst im Oktober 2025 freigesprochen worden war, allerdings erhielt er eine zwei Jahre Haftstrafe aufgrund von anderen betrügerischen Vorwürfen, unter anderem über eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter.

Der OGH hatte entschieden, dass die Mietvorauszahlung für die Gläubiger „keinen Gegenwert“ darstellt und damit die Causa zur Neuverhandlung an das Landesgericht zurückverwiesen. Es steht somit auch eine Neubewertung der Strafhöhe im Raum.

Zusätzlicher Prozess im Oktober

Zusätzlich wird Benko voraussichtlich im Oktober vor dem Landesgericht wegen weiterer Betrugsvorwürfe angeklagt. Diese Vorwürfe wurden Mitte Juni bekannt und betreffen die angebliche Abgabe einer „wahrheitswidrigen Garantie“ an Vertreter der Haselsteiner Privatstiftung, durch die die Stiftung um etwa fünf Millionen Euro geschädigt worden sein soll. Insbesondere wird ihm vorgeworfen, dass eine Zahlung von rund fünf Millionen Euro, die bis zum 30. Juni 2024 zugesichert wurde, nicht erfolgt ist.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beschuldigt Benko auch, ein wertvolles Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro verborgen zu haben, um Gläubigerforderungen zu beeinträchtigen. Anwalt Wess weist die Vorwürfe zurück und erklärt, dass die Forderung gegenüber der Stiftung bereits überfällig war und das Jagdgewehr nicht im Besitz seines Mandanten war.

Entscheidung des OGH über weiteres Urteil noch offen

Ein weiteres Urteil gegen Benko, das im Dezember 2025 erging, ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig. Hier wurde er wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt, was unter anderem auf angeblich vorenthaltene Uhren und Manschettenknöpfe zurückzuführen ist. Die Staatsanwaltschaft und Benko legten gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein.

Einordnung

Die Neuverhandlung der Mietvorauszahlung ist ein bedeutender Schritt in einem bereits komplexen Rechtsfall, der Benko weiterhin belastet. Das Ergebnis könnte nicht nur seine Haftstrafe beeinflussen, sondern auch Auswirkungen auf die laufenden Ermittlungen und die finanzielle Lage von Signa haben. Im Kontext seiner Insolvenz und der laufenden Verfahren wird die Zahlungsfähigkeit von Benko zunehmend hinterfragt.

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