Parlamentsschutz hat Vorrang: Gericht bestätigt Zugangsverweigerung für verdächtiges Personal
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 13. Februar 2026 ein wegweisendes Urteil gefällt. Es bestätigte, dass die Bundestagsverwaltung im Herbst 2025 zu Recht einem parlamentarischen Mitarbeiter eines Abgeordneten der AfD den Zugang zum Parlament verweigert hatte. Die Entscheidung der Richter ist unanfechtbar und setzt einen klaren rechtlichen Präzedenzfall.
Die Verwaltung hatte die Ausstellung eines Bundestagsausweises abgelehnt, weil der Mann enge Kontakte zu einem russischen Staatsbürger unterhielt. Dieser Kontaktperson wurde nachgewiesen, aktiv mit russischen Geheimdiensten zusammengearbeitet zu haben. Das Ziel der Verbindung war es, über den Assistenten Einfluss auf den Bundestag und die Politik zu nehmen und so den demokratischen Prozess sowie die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik zu gefährden.
Hintergrund der Sicherheitsbedenken
Bereits im Oktober 2025 hatte das Berliner Verwaltungsgericht die engen Verbindungen des Mannes zu besagtem russischen Bürger festgestellt. Die Personen hatten laut Gericht die Absicht, Zugang zum Parlament zu erlangen, um sensible politische Abläufe auszuspähen. Der betroffene Mitarbeiter darf seither keine Gebäudeteile betreten, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor ausländischer Einflussnahme.
AfD kündigt rechtlichen Widerstand an
Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland reagierte umgehend auf die Nachricht. Fraktionschef Bernd Baumann kündigte an, derartige Entscheidungen gerichtlich anzufechten. Nach Angaben der AfD-Fraktion wurde seit der Bundestagswahl im Februar 2025 insgesamt sieben Mitarbeitern die Ausstellung eines Zugangspasses verweigert. Die Partei sieht sich in ihren Rechten beschnitten.
Politische Einordnung und weiterer Kontext
Die AfD war bei der Wahl am 23. Februar 2025 mit 20,6 Prozent der Stimmen zweitstärkste Kraft geworden und stellt seither die größte Oppositionsfraktion. Im Frühjahr 2025 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – ein bis dahin beispielloser Schritt. Diese Einstufung basiert auf systemischen Merkmalen, die eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen.
Die Positionierung der AfD entspricht in weiten Teilen russischen Interessen. Die Partei reproduziert zentrale Narrative der Kreml-Propaganda, spricht sich gegen Militär- und Finanzhilfen für die Ukraine aus und fordert eine Wiederannäherung an Moskau. Solche politischen Standpunkte bergen das Risiko, die europäische Einheit und Unterstützung für Kyiv zu untergraben.
Strategie der indirekten Einflussnahme
Der Fall des abgewiesenen Mitarbeiters ist ein Indikator für eine größere Strategie. Statt direkter Intervention nutzt Russland legale demokratische Mechanismen und versucht, über politische Kräfte mit anti-europäischer und anti-atlantischer Ausrichtung Einfluss zu nehmen. Dies stellt westliche Demokratien vor eine komplexe Dilemma-Situation: Wie schützt man sich vor verdeckter Einmischung, ohne die eigenen Prinzipien der Offenheit zu verletzen?
Bereits Ende 2025 war die AfD in die Kritik geraten, als Vorwürfe laut wurden, einige Mitglieder hätten über parlamentarische Anfragen Informationen zum Drohnenschutz, zu kritischer Infrastruktur und Waffentransitrouten in die Ukraine gesammelt. Die wachsende elektorale Unterstützung für die Partei erhöht das Risiko, dass solche pro-russischen Narrative in den politischen Mainstream einsickern und die deutsche Sicherheits- und Außenpolitik langfristig beeinflussen.


