Die Zahl der Hitzetage in Österreich ist signifikant angestiegen, und die bestehenden Gesetze reagieren nur unzureichend auf diese Entwicklung. Josef Muchitsch, SPÖ-Abgeordneter und Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, berichtete, dass er in den 1980er Jahren selbst auf Baustellen arbeitete, wo in Wien durchschnittlich neun Hitzetage pro Jahr verzeichnet wurden. In den letzten drei Sommern sind die Temperaturen jedoch an etwa 33 Tagen über die 30-Grad-Marke gestiegen, wie Muchitsch bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien zusammen mit Sozialministerin Korinna Schumann und Porr-CEO Karl Heinz Strauss erklärte.
Schumann hat vor Kurzem eine neue Hitzeschutzverordnung zur Begutachtung vorgelegt, die ab Januar 2026 die Arbeitsbedingungen an extrem heißen Tagen regeln soll. Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zum Hitzeschutz umzusetzen, wenn die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung der Stufe zwei ausgibt, was einer gefühlten Temperatur von 30 bis 34 Grad entspricht. Dazu zählen Gefahrenbeurteilungen, das Bereitstellen von Schutzkleidung und Sonnencreme, sowie Maßnahmen wie Beschattung oder angepasste Arbeitszeiten. Des Weiteren müssen Unternehmen Hitzeschutzpläne erstellen, und etwa Krankabinen sollen mit Klimatisierung ausgestattet werden. „Hitze ist eine ernstzunehmende Gesundheitsbedrohung, und wir wollen, dass die Menschen bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter gesund arbeiten können“, betonte Schumann.
Porr-Chef plädiert für Verantwortung der Auftraggeber
Die Verordnung wird nicht nur auf Baustellen, sondern auch auf allen Arbeiten im Freien Anwendung finden, wie etwa Gärtnerarbeiten. Die genauen Schutzmaßnahmen werden je nach Art der Arbeit variieren. Die Einhaltung der Vorgaben soll durch die Arbeitsinspektion überprüft werden.
Die Gewerkschaft begrüßt den Entwurf, fordert jedoch laut Muchitsch „weniger Bürokratie und mehr Schutz und Sicherheit“. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis zum 20. August. Porr-CEO Strauss regte an, dass die Verordnung nicht für Tagesbaustellen gelten sollte, sondern erst ab einer Dauer von fünf Tagen. Außerdem sei es wünschenswert, auch die Auftraggeber in die Verantwortung zu ziehen, da zurzeit allein die Bauunternehmen Strafen zahlen müssen, wenn es aufgrund von Hitze zu Verzögerungen kommt. Gemeinden könnten den Hitzeschutz unterstützen, indem sie Baustarts vor 6 Uhr erlauben.


