ÖAMTC warnt in Burgenland vor mehr Wildunfällen in der Dunkelheit

Oktober 8, 2026 06:21
A deer leaps across a rural road beside roadside marker posts.
Besonders im Herbst ist auf den Straßen besondere Vorsicht geboten.Foto: ÖAMTChochgeladen von Dorottya Fejes

Mit Beginn der Wildsaison steigt auf den Straßen im Burgenland nach Angaben des ÖAMTC das Risiko von Kollisionen mit Wildtieren. Besonders gefährlich sei es in den Morgen- und Abendstunden, wenn die Sicht schlechter ist und Tiere häufiger die Fahrbahn queren.

Michael Theiler, Obmann des Jagdvereins Neusiedl am See, verweist auf den Zeitraum von Ende September bis Ende November. In dieser Phase seien Wildtiere auf der Suche nach neuen Nahrungsquellen häufiger unterwegs; Rehe suchten zudem neue Einstände für den Tag und seien am Abend aktiver.

Der ÖAMTC nennt für das vergangene Jahr österreichweit 283 Wildunfälle mit 322 Verletzten. Im Bundesländervergleich liegt das Burgenland mit 19 solchen Unfällen mit Verletzten auf Platz fünf, am häufigsten wurden entsprechende Unfälle in Niederösterreich erfasst.

Roland Frisch von der ÖAMTC Fahrtechnik rät Lenkerinnen und Lenkern, vor allem in der frühen Morgen- und späten Abenddämmerung besonders aufmerksam zu fahren. Wichtig seien vorausschauendes Fahren, Bremsbereitschaft, ein größerer Sicherheitsabstand und erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern.

Kommt es zu einer Gefahrensituation, empfiehlt Frisch, Ruhe zu bewahren, stark zu bremsen, riskante Ausweichmanöver zu vermeiden, das Lenkrad fest zu halten und die Spur zu halten. Ein Ausweichmanöver sei bei höherer Geschwindigkeit oft gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier.

Nach einem Wildunfall soll die Unfallstelle sofort abgesichert und die Polizei verständigt werden, auch wenn niemand verletzt wurde. Die Polizei informiert danach den zuständigen Jäger oder Jagdaufseher.

ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer betont außerdem, verletzte oder getötete Wildtiere dürften keinesfalls angefasst oder mitgenommen werden. Das könne unter Umständen sogar strafrechtliche Folgen haben. Die sogenannte Blaulichtsteuer fällt bei der Meldung eines Wildunfalls laut dem Bericht nicht an.

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